Veräußerungsverlust bei Ratenzahlung im Falle von privaten Veräußerungsgeschäften

Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften umfassen u. a. Grundstücksveräußerungen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt.
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Abschreibung bei mittelbarer Grundstücksschenkung

Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern des Privatvermögens hat der Steuerpflichtige keine Anschaffungskosten getragen.
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Anforderungen an eine rückwirkende Rechnungskorrektur

Mit Urteil vom 20.10.2016 gibt der Bundesfinanzhof (BFH) – aufgrund von Vorgaben durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – seine Rechtsprechung auf und lässt eine rückwirkende Rechnungskorrektur auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zu.

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Keine Besteuerung der privaten Pkw-Nutzung für Zeiten der Fahruntüchtigkeit

Für die Besteuerung des Nutzungsvorteils ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Arbeitnehmer das dienstliche Fahrzeug, das ihm auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird, auch tatsächlich privat nutzt.
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Belege weiter aufbewahren

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens will die Bundesregierung bei der Steuererklärung weitgehend ohne schriftliche Belege auskommen.

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Außergewöhnliche Belastungen steuerlich besser ansetzbar

Der steuerliche Abzug außergewöhnlicher Belastungen ist nur möglich, wenn der Steuerpflichtige mit überdurchschnittlich hohen Aufwendungen (z. B. Krankheitskosten) belastet ist.
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TERMINSACHE: Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstands/ Gebäudes zum Unternehmen

Die Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstands zum Unternehmen – mit entsprechender Vorsteuerabzugsberechtigung – erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung, die zeitnah zu dokumentieren ist.
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Schätzung der Arbeitskosten bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Die Einkommensteuer ermäßigt sich – auf Antrag – für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, um 20 %, höchstens 1.200 €.
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