Verzugszins / Basiszins

Verzugszinssatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB)

Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:

Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte

Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern
(abgeschlossen bis 28.7.2014): Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte

Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern
(abgeschlossen ab 29.7.2014): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
zzgl. 40 € Pauschale

Basiszinssatz  nach § 247 Abs. 1 BGB  maßgeblich für die Berechnung  von Verzugszinsen

seit 1.7.2016 = – 0,88 %
1.1.2015 – 30.6.2016 = – 0,83 %
1.7. – 31.12.2014 = – 0,73 %
1.1. – 30.6.2014 = – 0,63 %

Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
http://www.bundesbank.de/Basiszinssatz

Fälligkeitstermine – Juli 2017

Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 10.7.2017
Sozialversicherungsbeiträge: 27.7.2017

Steuerbefreite Vereine müssen auch Steuererklärungen abgeben

In der Regel prüfen die Finanzämter alle 3 Jahre, inwieweit Vereine und Organisationen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, in der zurückliegenden Zeit die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben.

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Bundesfinanzministerium äußert sich zur vorteilhafteren Ermittlung der außergewöhnlichen Belastung

Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 19.1.2017, dass die Regelung zur außergewöhnlichen Belastung so zu verstehen ist, dass die dort zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen ist.
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Voraussetzung für Abschreibung beim Erwerb von Vertragsarztpraxen

Wird eine Vertragsarztpraxis samt der zugehörigen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter der Praxis, insbesondere des Praxiswerts, als Chancenpaket erworben, ist der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar im Praxiswert als abschreibbares immaterielles Wirtschaftsgut enthalten.
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Geldwäschebekämpfung wird intensiviert

Durch das Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen müssen die geldwäscherechtlich Verpflichteten strengere Vorgaben, etwa bei grenz-überschreitenden Korrespondenzbeziehungen, beachten.
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Neuregelungen bei den GWG und Sanierungserträgen durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken

Mit dem vom Bundesrat am 2.6.2017 verabschiedeten Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen werden die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger nicht oder nur niedrig besteuert werden, eingeschränkt.
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Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – Neuregelungen auch bei der Steuerklassenwahl und dem Kindergeld

Am 2.6.2017 passierte das sogenannte Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) den Bundesrat. Es enthält eine Vielzahl an steuerlichen Anpassungen und Änderungen quer durch die Steuergesetze.
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Einheitlicher Erwerbsgegenstand bei der Grunderwerbsteuer

Die Finanzbehörde kann nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25.1.2017 im Wege der Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung die Bauerrichtungskosten zusätzlich zu den Kosten des Grundstückserwerbs mit Grunderwerbsteuer belasten, Weiterlesen

Verzugszins / Basiszins

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