Zumutbare Eigenbelastung bei Kranken- und Pflegekosten – erneute Verfassungsbeschwerde anhängig
Steuerpflichtige haben die Möglichkeit außergewöhnliche Belastungen (agB) steuermindernd in ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Weiterlesen
Steuerpflichtige haben die Möglichkeit außergewöhnliche Belastungen (agB) steuermindernd in ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Weiterlesen
Der Gesetzgeber gibt für die steuerliche Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen (agB) genaue Voraussetzungen vor. Weiterlesen
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2.12.2021 sind Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt nach seiner Auffassung auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt seiner Angehörigen zu tragen. Weiterlesen
Die Kosten für außergewöhnliche Belastungen wirken sich erst aus, wenn die individuell zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Weiterlesen
Im Behinderten-Pauschbetragsgesetz verabschiedete der Bundesrat neben der Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge auch Steuervereinfachungen, Weiterlesen
Zu den steuerlich ansetzbaren Sonderausgaben gehören u. a. Beiträge zu Krankenversicherungen, soweit diese Weiterlesen
Steuerpflichtige können Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen, Weiterlesen
Zu den steuerlich ansetzbaren „außergewöhnlichen Belastungen“ zählen u. a. Krankheitskosten (Arztkosten, Fahrtkosten, Zuzahlungen für Medikamente), Weiterlesen
Krankheitskosten können nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden – aber nur, so weit sie die sog. „zumutbare Belastung” überschreiten.
Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 19.1.2017, dass die Regelung zur außergewöhnlichen Belastung so zu verstehen ist, dass die dort zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen ist.
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