Kein Sonderausgabenabzug für selbst getragene Krankheitskosten
Zu den steuerlich ansetzbaren Sonderausgaben gehören u. a. Beiträge zu Krankenversicherungen, soweit diese Weiterlesen
Zu den steuerlich ansetzbaren Sonderausgaben gehören u. a. Beiträge zu Krankenversicherungen, soweit diese Weiterlesen
Steuerpflichtige können Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen, Weiterlesen
Zu den steuerlich ansetzbaren „außergewöhnlichen Belastungen“ zählen u. a. Krankheitskosten (Arztkosten, Fahrtkosten, Zuzahlungen für Medikamente), Weiterlesen
Krankheitskosten können nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden – aber nur, so weit sie die sog. „zumutbare Belastung” überschreiten.
Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 19.1.2017, dass die Regelung zur außergewöhnlichen Belastung so zu verstehen ist, dass die dort zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen ist.
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Der steuerliche Abzug außergewöhnlicher Belastungen ist nur möglich, wenn der Steuerpflichtige mit überdurchschnittlich hohen Aufwendungen (z. B. Krankheitskosten) belastet ist.
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Krankheitskosten, die ein Steuerpflichtiger selbst trägt, sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn er mit seiner privaten Krankenversicherung einen entsprechenden Selbstbehalt vereinbart.
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