• Wir über uns
    • Inhaber
    • Mitarbeiter
    • Mitgliedschaften
  • Leistungen
    • Steuerberatung
    • Jahresabschlüsse / Gewinnermittlungen
    • Steuererklärungen
    • Lohn- und Finanzbuch­haltung
    • Unternehmensnachfolge
    • Buchhaltungslösungen für den Internethandel
      • Internethandel – Afterbuy – Rechnungsdaten
      • Internethandel – Afterbuy – Amazon
      • Internethandel – Afterbuy – PayPal
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Wegbeschreibung
  • Fernbetreuung
  • Mandanten
  • Menü Menü

Kein Sonderausgabenabzug für selbst getragene Krankheitskosten

in Aktuelles

Krankheitskosten, die ein Steuerpflichtiger selbst trägt, sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn er mit seiner privaten Krankenversicherung einen entsprechenden Selbstbehalt vereinbart.

Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 1.6.2016.

In der Praxis wird häufig ein Krankenversicherungsschutz vereinbart, für den aufgrund entsprechender Selbstbehalte geringere Versicherungsbeiträge zu zahlen sind. Im vom BFH entschiedenen Fall versuchte ein Steuerpflichtiger daher, die von ihm getragenen krankheitsbedingten Aufwendungen als Sonderausgaben anzusetzen.

Nach Auffassung des BFH stellt die Selbstbeteiligung keine Gegenleistung für die Erlangung des Versicherungsschutzes dar. Die selbst getragenen Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich angesetzt werden. Da im Praxisfall aber die Aufwendungen die zumutbare Eigenbelastung wegen der Höhe der Einkünfte des Steuerpflichtigen nicht überschritten hätten, kommt ein Abzug nicht in Betracht.

Eintrag teilen
  • Auf WhatsApp teilen
https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2017-01-02 22:07:282017-05-10 08:41:45Kein Sonderausgabenabzug für selbst getragene Krankheitskosten
Search Search

Themen:

Abschreibung Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitszimmer Außenprüfung Außergewöhnliche Belastung Basiszinssatz Beitragsbemessungsgrenze BFH Erbschaftsteuer Geschäftsführer Gesellschafter GmbH Grunderwerbsteuer Grundsteuer Grundstück Handwerkerleistung haushaltsnahe Dienstleistung Immobilien Investitionsabzugsbetrag Kapitalgesellschaft Kasse Kinder Kindergeld Kleinunternehmer Krankenversicherungsbeiträge Mindestlohn Minijob Nachzahlungszinsen Onlinehandel Personengesellschaft Photovoltaikanlage Pkw Rechnung Rente Schenkung Sonderabschreibung Steuern sparen Umsatzsteuer Vermietung Verpflegungsmehraufwendung Verzugszinssatz Veräußerungsgeschäft Vorsteuerabzug Überbrückungshilfe

Anschrift

Sozietät Einhausen
Meiendorfer Mühlenweg 8
22393 Hamburg-Sasel

Kontakt

Telefon +49 (0)40 / 600 190 – 0
Telefax +49 (0)40 / 600 190 – 11

E-Mail info@einhausen.com

© Sozietät Einhausen
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu WhatsApp
  • AAB
  • Datenschutz
  • Fernbetreuung
  • Impressum
  • Seitenübersicht
  • Cookie-Einstellungen
Link to: Gartenparty mit Geschäftsfreunden Link to: Gartenparty mit Geschäftsfreunden Gartenparty mit Geschäftsfreunden Link to: Erstattete Krankenversicherungsbeiträge mindern Sonderausgabenabzug Link to: Erstattete Krankenversicherungsbeiträge mindern Sonderausgabenabzug Erstattete Krankenversicherungsbeiträge mindern Sonderausgabenabzug
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen