Herzlich willkommen!

Seit vielen Jahren betreuen wir mit unserem Team Gesellschaften, Unternehmer und Privatpersonen mit großem Engagement, hoher Qualität und viel Freude.

Wir bieten Ihnen zu allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen die für Sie passende, individuelle Beratung an.

Wir unterstützen Sie dabei, unternehmerische sowie private Herausforderungen anzunehmen, zu analysieren und zu bewältigen.

Ihre Steuerberater

Jan Einhausen, Pamela Borchardt und Klaus Einhausen

Grundsteuererlass für 2024 bei Einnahmeausfall bis 31.3.2025 beantragen

Unabhängig von Fragestellungen zu Änderungen der Grundsteuer im Rahmen der Grundsteuerreform ermöglicht das Grundsteuergesetz in bestimmten Fällen auf formlosen Antrag hin einen Erlass bzw. Teilerlass der Grundsteuer.

Ordnungsgeldverfahren abwenden – Jahresabschluss 2023 bis spätestens 31.3.2025 offenlegen

Welche Unternehmen zur Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, ergibt sich aus den handels- und steuerrechtlichen Gesetzen.

Pauschbeträge für Sachentnahmen 2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 21.1.2025 die für das Kalenderjahr 2025 geltenden Pauschalbeträge bei

BFH ändert Rechtsprechung zur Ermittlung der Fahrzeuggesamtkosten bei Leasing für berufliche Fahrtkosten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein angestellter Außendienstmitarbeiter für überwiegend berufliche Zwecke einen PKW geleast hatte.

Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio stellen keine außergewöhnliche Belastung dar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte darüber zu befinden, ob die Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio einkommensteuerlich als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind.

Fälligkeitstermine März 2025

Umsatzsteuer (mtl.), für Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer,…

Wichtige Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 seit 1.1.2025

Wer nach dem 31.12.2024 eine PV-Anlage mit einer Bruttoleistung von max. 30 kW (peak) je Wohn- / Gewerbeeinheit anschafft, in Betrieb nimmt oder erweitert, erhält hieraus erzielte Einkünfte steuerfrei. Pro Person bzw. Mitunternehmerschaft sind insgesamt 100 kW (peak) als Freigrenze möglich.

Unsere Leistungen

Steuer­beratung

Unser Kerngeschäft, die Steuerberatung, bieten wir Ihnen für alle Unternehmensformen sowie Privatpersonen an.

Steuererklärungen

Klassische Felder wie die Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen sind für uns selbstverständlich.

Unter­nehmens-
­­nach­folge

Unternehmens-Erwerb, Umstrukturierung oder Nachfolge?

Jahresabschlüsse / Gewinnermittlungen

Für alle Unternehmensformen erstellen wir kompetent Ihre Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen.

Auch für selbstbuchende Unternehmen.

Lohn- und Finanzbuch­haltung

Ob Finanz- oder Lohnbuchhaltung in digitaler Form oder klassisch in Papierform, wir richten uns nach Ihren Vorstellungen und Wünschen.

Sie entscheiden über den Grad der Digitalisierung.

Lösungen Internet­handel

Mit unseren Schnittstellenpartnern ermöglichen wir mit standardisierten Tools eine rechtssichere, digitale Buchhaltung.

Wir beraten Sie gern!

Für ein Erstgespräch und die Unterbreitung eines individuellen Honorarangebotes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.