E-Rechnung: Was Unternehmen ab 1.1.2027 wissen müssen
Am 1.1.2025 ist die E-Rechnungspflicht zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen im B2B-Bereich mit Übergangsregelungen bis zum 31.12.2027 in Kraft getreten: Weiterlesen
Am 1.1.2025 ist die E-Rechnungspflicht zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen im B2B-Bereich mit Übergangsregelungen bis zum 31.12.2027 in Kraft getreten: Weiterlesen
In Deutschland wird die Ausstellung elektronischer Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) zukünftig verpflichtend. Weiterlesen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 27.2.2024 klargestellt, dass ein unrichtiger, höherer Umsatzsteuerausweis eines Unternehmers auf Rechnungen an Endverbraucher nicht mehr dazu führt, dass Weiterlesen
Das am 1.1.2020 eingeführte Kassengesetz verpflichtet zur Ausgabe von Belegen bei Transaktionen mit allen Arten von elektronischen Kassen. Weiterlesen
Nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG) muss der Unternehmer ein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen Weiterlesen
Damit eine Rechnung zum Vorsteuer-, bzw. Betriebsausgabenabzug zugelassen wird, muss sie strenge Anforderungen erfüllen. Weiterlesen
Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, verlangt das Umsatzsteuergesetz u. a. die Angabe des Zeitpunktes der Lieferung oder sonstigen Leistung. Weiterlesen
Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie die im Umsatzsteuergesetz vorgeschriebenen Angaben enthalten. Weiterlesen
In zwei Entscheidungen stellt das Hessische Finanzgericht (FG) fest, dass auch im Niedrigpreissegment ein Vorsteuerabzug nur vorgenommen werden kann, wenn Weiterlesen
Mit Urteil vom 20.10.2016 gibt der Bundesfinanzhof (BFH) – aufgrund von Vorgaben durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – seine Rechtsprechung auf und lässt eine rückwirkende Rechnungskorrektur auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zu.
Sozietät Einhausen PartG mbB
Meiendorfer Mühlenweg 8
22393 Hamburg-Sasel
Telefon +49 (0)40 / 600 190 – 0
Telefax +49 (0)40 / 600 190 – 11
E-Mail info@einhausen.com