• Wir über uns
    • Inhaber
    • Mitarbeiter
    • Mitgliedschaften
  • Leistungen
    • Steuerberatung
    • Jahresabschlüsse / Gewinnermittlungen
    • Steuererklärungen
    • Lohn- und Finanzbuch­haltung
    • Unternehmensnachfolge
    • Buchhaltungslösungen für den Internethandel
      • Internethandel – Afterbuy – Rechnungsdaten
      • Internethandel – Afterbuy – Amazon
      • Internethandel – Afterbuy – PayPal
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Wegbeschreibung
  • Fernbetreuung
  • Mandanten
  • Menü Menü

Rechnungsanforderungen: Briefkasten als Rechnungsanschrift

in Aktuelles

Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie die im Umsatzsteuergesetz vorgeschriebenen Angaben enthalten. Dazu gehört u. a. der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers.

Nachdem die Frage der erforderlichen korrekten Angaben der „vollständigen Rechnungsanschrift“ vom deutschen Fiskus teilweise strenger gesehen wird als vom Europäischen Gerichtshof, hat der Bundesfinanzhof (BFH) diesem in einem Vorabentscheidungsersuchen die Frage vorgelegt, ob der Begriff der „Anschrift“ dahin zu verstehen ist, dass der Steuerpflichtige an diesem Ort seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ob es ausreicht, dass er dort lediglich zu erreichen ist.

Bereits in seinem Schlussantrag vom 5.7.2017 schlug der Generalanwalt des EuGH dazu vor, die Frage dahin gehend zu beantworten, dass die Europäische Mehrwertsteuerrichtlinie nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, die die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug davon abhängig macht, dass in der Rechnung die Anschrift angegeben ist, unter der der Rechnungsaussteller seine „wirtschaftliche Tätigkeit“ ausübt. Nunmehr liegt die Entscheidung des EuGH vom 15.11.2017 vor, die dem Vorschlag des Generalanwalts gefolgt ist. Demnach würde auch eine Briefkastenanschrift den Formerfordernissen genügen.

Anmerkung: Wie der BFH und die Finanzverwaltung darauf reagieren werden, steht zzt. nicht fest. Steuerpflichtige können sich in gleich gelagerten Fällen aber immer auf die Entscheidung des EuGH berufen.

Eintrag teilen
  • Auf WhatsApp teilen
https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2018-02-22 12:35:062018-02-22 12:35:06Rechnungsanforderungen: Briefkasten als Rechnungsanschrift
Search Search

Themen:

Abschreibung Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitszimmer Außenprüfung Außergewöhnliche Belastung Basiszinssatz Beitragsbemessungsgrenze BFH Erbschaftsteuer Geschäftsführer Gesellschafter GmbH Grunderwerbsteuer Grundsteuer Grundstück Handwerkerleistung haushaltsnahe Dienstleistung Immobilien Investitionsabzugsbetrag Kapitalgesellschaft Kasse Kinder Kindergeld Kleinunternehmer Krankenversicherungsbeiträge Mindestlohn Minijob Nachzahlungszinsen Onlinehandel Personengesellschaft Photovoltaikanlage Pkw Rechnung Rente Schenkung Sonderabschreibung Steuern sparen Umsatzsteuer Vermietung Verpflegungsmehraufwendung Verzugszinssatz Veräußerungsgeschäft Vorsteuerabzug Überbrückungshilfe

Anschrift

Sozietät Einhausen
Meiendorfer Mühlenweg 8
22393 Hamburg-Sasel

Kontakt

Telefon +49 (0)40 / 600 190 – 0
Telefax +49 (0)40 / 600 190 – 11

E-Mail info@einhausen.com

© Sozietät Einhausen
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu WhatsApp
  • AAB
  • Datenschutz
  • Fernbetreuung
  • Impressum
  • Seitenübersicht
  • Cookie-Einstellungen
Link to: Eindeutige Leistungsbeschreibung in einer Rechnung auch im Niedrigpreissegment erforderlich Link to: Eindeutige Leistungsbeschreibung in einer Rechnung auch im Niedrigpreissegment erforderlich Eindeutige Leistungsbeschreibung in einer Rechnung auch im Niedrigpreissegment... Link to: Buchung von EC-Kartenumsätzen in der Kassenführung Link to: Buchung von EC-Kartenumsätzen in der Kassenführung Buchung von EC-Kartenumsätzen in der Kassenführung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen