Kein doppelter Abzug für die Nutzung von zwei Arbeitszimmern in verschiedenen Orten
Grundsätzlich besteht ein Abzugsverbot für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.
Grundsätzlich besteht ein Abzugsverbot für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.
Eine Personengesellschaft entfaltet nur dann eine – nicht der Gewerbesteuer unterliegende – „freiberufliche Tätigkeit“, wenn sämtliche Gesellschafter als Mitunternehmer die Merkmale eines freien Berufs (Katalogberuf oder „ähnlicher Beruf“) erfüllen.
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Nach zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.3.2017 und 30.3.2017 können Gesellschafter künftig weitergehend als bisher gewinnneutral und damit ohne Aufdeckung stiller Reserven aus ihren Personengesellschaften ausscheiden.
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Bei der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs sind beim bisherigen Betriebsinhaber bei der Ermittlung des Gewinns die Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert – also ohne die Aufdeckung stiller Reserven – anzusetzen.
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In seiner Entscheidung vom 3.8.2016 hat der Bundesfinanzhof festgelegt, dass die Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt grundsätzlich nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind.
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Auf ein zur Fremdvermietung bestimmtes Gebäude entfallende Anschaffungs- oder Herstellungskosten können steuerlich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten angesetzt werden.
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Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft und im Geschäftsleben auch die Kunden. Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde sind grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe abziehbar.
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Entscheidend für die Berechtigung zum Abzug von Anschaffungskosten durch Abschreibung (AfA) als Betriebsausgaben ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 21.2.2017 nicht das Eigentum am Wirtschaftsgut, für das die AfA als Aufwand berücksichtigt werden soll, sondern dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen im eigenen betrieblichen Interesse selbst trägt.
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Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 19.1.2017, dass die Regelung zur außergewöhnlichen Belastung so zu verstehen ist, dass die dort zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen ist.
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Die Finanzbehörde kann nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25.1.2017 im Wege der Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung die Bauerrichtungskosten zusätzlich zu den Kosten des Grundstückserwerbs mit Grunderwerbsteuer belasten, Weiterlesen
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