• Wir über uns
    • Inhaber
    • Mitarbeiter
    • Mitgliedschaften
  • Leistungen
    • Steuerberatung
    • Jahresabschlüsse / Gewinnermittlungen
    • Steuererklärungen
    • Lohn- und Finanzbuch­haltung
    • Unternehmensnachfolge
    • Buchhaltungslösungen für den Internethandel
      • Internethandel – Afterbuy – Rechnungsdaten
      • Internethandel – Afterbuy – Amazon
      • Internethandel – Afterbuy – PayPal
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Wegbeschreibung
  • Fernbetreuung
  • Mandanten
  • Menü Menü

Keine freiberufliche Tätigkeit bei Zukauf von Tätigkeiten

in Aktuelles

Eine Personengesellschaft entfaltet nur dann eine – nicht der Gewerbesteuer unterliegende – „freiberufliche Tätigkeit“, wenn sämtliche Gesellschafter als Mitunternehmer die Merkmale eines freien Berufs (Katalogberuf oder „ähnlicher Beruf“) erfüllen.

Die Voraussetzungen der Freiberuflichkeit können nicht von der Personengesellschaft selbst, sondern nur von den Mitunternehmern erfüllt werden.

Für die Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit muss also die individuelle, über die Leitungsfunktion hinausgehende Qualifikation des Betriebsinhabers den gesamten Bereich der betrieblichen Tätigkeit umfassen. D. h. der Betriebsinhaber muss über alle erforderlichen Kenntnisse im Umfang der gesamten ausgeübten betrieblichen Tätigkeit verfügen.

Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören u. a. auch die selbstständige Berufstätigkeit der Dolmetscher und Übersetzer. Dazu stellt der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 21.2.2017 fest, dass eine freiberufliche Übersetzertätigkeit einer Personengesellschaft nur dann angenommen werden kann, wenn deren Gesellschafter aufgrund eigener Sprachkenntnisse in der Lage sind, die beauftragte Übersetzungsleistung entweder selbst zu erbringen oder aber im Rahmen einer zulässigen Mitarbeit fachlich vorgebildeter Personen leitend und eigenverantwortlich tätig zu werden.

Beherrschen die Gesellschafter hingegen die beauftragten Sprachen nicht selbst, können sie nicht freiberuflich tätig sein. Ein Defizit im Bereich eigener Sprachkompetenz kann grundsätzlich weder durch den Einsatz eines Translation Memory Systems noch durch die Unterstützung und sorgfältige Auswahl eingesetzter Fremdübersetzer ausgeglichen werden, da die Richtigkeit der Übersetzungen nicht überprüft werden kann.

Eintrag teilen
  • Auf WhatsApp teilen
https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2017-07-18 22:50:152017-07-18 22:50:15Keine freiberufliche Tätigkeit bei Zukauf von Tätigkeiten
Search Search

Themen:

Abschreibung Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitszimmer Außenprüfung Außergewöhnliche Belastung Basiszinssatz Beitragsbemessungsgrenze BFH Erbschaftsteuer Geschäftsführer Gesellschafter GmbH Grunderwerbsteuer Grundsteuer Grundstück Handwerkerleistung haushaltsnahe Dienstleistung Immobilien Investitionsabzugsbetrag Kapitalgesellschaft Kasse Kinder Kindergeld Kleinunternehmer Krankenversicherungsbeiträge Mindestlohn Minijob Nachzahlungszinsen Onlinehandel Personengesellschaft Photovoltaikanlage Pkw Rechnung Rente Schenkung Sonderabschreibung Steuern sparen Umsatzsteuer Vermietung Verpflegungsmehraufwendung Verzugszinssatz Veräußerungsgeschäft Vorsteuerabzug Überbrückungshilfe

Anschrift

Sozietät Einhausen
Meiendorfer Mühlenweg 8
22393 Hamburg-Sasel

Kontakt

Telefon +49 (0)40 / 600 190 – 0
Telefax +49 (0)40 / 600 190 – 11

E-Mail info@einhausen.com

© Sozietät Einhausen
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu WhatsApp
  • AAB
  • Datenschutz
  • Fernbetreuung
  • Impressum
  • Seitenübersicht
  • Cookie-Einstellungen
Link to: Aufdeckung stiller Reserven bei Ausscheiden aus einer Personengesellschaft Link to: Aufdeckung stiller Reserven bei Ausscheiden aus einer Personengesellschaft Aufdeckung stiller Reserven bei Ausscheiden aus einer Personengesellschaft Link to: „Gut durch den Zoll“ – Bundesfinanzministerium gibt sachdienliche Hinweise Link to: „Gut durch den Zoll“ – Bundesfinanzministerium gibt sachdienliche Hinweise „Gut durch den Zoll“ – Bundesfinanzministerium gibt sachdienliche Hin...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen