Anwendung der Abgeltungsteuer bei mittelbarer Beteiligung an einer GmbH
Zinsen aus dem Darlehen eines „mittelbaren Gesellschafters“ an eine Kapitalgesellschaft können dem gesonderten Steuertarif – also der Abgeltungsteuer mit 25 % – unterliegen. Zu diesem Entschluss kommt der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 20.10.2016.
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