TERMINSACHE: Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstands/ Gebäudes zum Unternehmen
Die Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstands zum Unternehmen – mit entsprechender Vorsteuerabzugsberechtigung – erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung, die zeitnah zu dokumentieren ist.
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