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Nachlassverbindlichkeiten aus rückwirkender Betriebsaufgabe nicht steuermindernd ansetzbar

in Aktuelles

In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) am 10.5.2023 entschiedenen Fall gaben die Erben eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs diesen rückwirkend zu einem Zeitpunkt vor dem Tod des Eigentümers auf. Die aus der Betriebsaufgabe resultierenden steuerpflichtigen Gewinne wurden entsprechend vom zuständigen Finanzamt zur Berechnung der anfallenden Steuern herangezogen.

 

Die Erben versuchten nun, diese Steuern als Nachlassverbindlichkeiten geltend zu machen, mit dem Ziel, die ebenfalls anfallende Erbschaftsteuer zu senken, da sie in den aus der Betriebsaufgabe entstandenen Steuern Verbindlichkeiten sahen, die mit dem Erbe des Verstorbenen verbunden waren.

 

Der BFH lehnte dies ab, betonend, dass solche Steuern nicht direkt aus dem Erbe resultieren und daher nicht die Erbschaftsteuer mindern können, da die Erben die Betriebsaufgabe und nicht der Erblasser die Betriebsaufgabe erklärt haben.

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2023-11-23 18:18:112023-11-23 18:18:11Nachlassverbindlichkeiten aus rückwirkender Betriebsaufgabe nicht steuermindernd ansetzbar

Bundesfinanzhof bestätigt Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

in Aktuelles

In einem aktuellen Beschluss vom 13.9.2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen bestätigt. Diese Entscheidung ist von besonderer Bedeutung, da sie auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 Gültigkeit besitzt.

 

Im entsprechenden Fall hatte der Antragsteller einen Abrechnungsbescheid erhalten, der Säumniszuschläge enthielt. Dagegen legte er Einspruch ein und beantragte eine Aussetzung der Vollziehung. Er argumentierte, dass die Höhe der Säumniszuschläge verfassungswidrig sei. Der BFH wies die Beschwerde des Antragstellers als unbegründet zurück. Nach Ansicht des Gerichts verstößt die gesetzlich festgelegte Höhe der Säumniszuschläge weder gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes noch gegen das Rechtsstaatsprinzip.

 

Bitte beachten Sie: Der VIII. Senat des BFH setzte die Vollziehung eines über Säumniszuschläge für die Jahre 2019 und 2020 ergangenen Abrechnungsbescheids wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an deren gesetzlicher Höhe aus. Betroffene sollten daher die Fälle offen halten.

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2023-11-23 18:16:492023-11-23 18:16:49Bundesfinanzhof bestätigt Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende

in Aktuelles

Bitte beachten Sie: Die folgenden Handlungsempfehlungen sollten nur nach eingehender Absprache mit Ihrem steuerlichen Berater erfolgen, damit Vor- und Nachteile abgewogen werden können. Nur so kann geprüft werden, ob die gewünschten Effekte eintreffen.

 

 

a) Maximierung der Beiträge zur Basis-Altersvorsorge

 

Beiträge zu Altersversorgungsversicherungen im Bereich der sogenannten Basisversorgung sind ab 2023 bis zu bestimmten Höchstbeträgen zu 100 % steuerlich absetzbar.

 

Für das Jahr 2023 beläuft sich der Höchstbetrag für die Einzelveranlagung auf 26.528 € und für die Zusammenveranlagung auf 53.056 €. Durch die vollständige Ausschöpfung dieser Beträge wird nicht nur die zukünftige Rentensicherheit gefördert, sondern auch die steuerliche Belastung minimiert. Ggf. ist es sinnvoll, fehlende Beiträge nachzuzahlen, um die steuerlichen Vorteile vollständig zu nutzen.

 

b) Vorauszahlung der Beiträge zur privaten Basis-Kranken- und Pflegeversicherung

 

Durch die Vorauszahlung der Beiträge zur privaten Basis-Kranken- und Pflegeversicherung für kommende Jahre können Steuerzahler ihre steuerliche Belastung im aktuellen Jahr verringern.

 

Es können Beiträge bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags 2023 im Voraus gezahlt werden, um die Sonderausgabenabzüge zu optimieren. Dies ist besonders vorteilhaft in Jahren mit höherem Einkommen. Die Vorauszahlungen für die Jahre 2024 bis 2026 sollten vor dem 22.12.2023 geleistet werden, um im Jahr 2023 steuerlich berücksichtigt zu werden.

 

c) Vorziehen betrieblicher Investitionen

 

Das Tätigen notwendiger Investitionen noch im laufenden Jahr kann die steuerliche Bemessungsgrundlage reduzieren und somit die Steuerlast mindern. Zudem ermöglicht es, Abschreibungen früher geltend zu machen und kann bei vorhandener Liquidität finanziell vorteilhaft sein.

 

d) Bildung eines Investitionsabzugsbetrags für zukünftige Investitionen

 

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine steuerliche Fördermaßnahme, die kleine und mittelständische Unternehmen (Gewinngrenze 200.000 € im Jahr der Inanspruchnahme) bei der Finanzierung von geplanten Anschaffungen oder Herstellungen abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter unterstützt. Bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten können bereits im Voraus steuerlich geltend gemacht werden, selbst bevor die Investition tatsächlich getätigt wird. Dies bietet eine attraktive Möglichkeit, die steuerliche Bemessungsgrundlage zu reduzieren und die finanzielle Planung der bevorstehenden Investitionen zu erleichtern.

 

Besonders praktisch: Der IAB kann auch noch bei der Erstellung der Bilanz gebildet werden, was eine flexible steuerliche Gestaltung ermöglicht.

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2023-11-23 18:16:082023-12-01 13:52:04Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende

Fälligkeitstermine Dezember 2023

in Aktuelles

Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.), Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag: 11.12.2023

Sozialversicherungsbeiträge: 27.12.2023

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2023-11-22 18:13:222023-11-23 18:14:47Fälligkeitstermine Dezember 2023

Elektronische Rechnung wird Pflicht im B2B-Bereich

in Aktuelles

Die elektronische Rechnung im B2B-Sektor (Geschäftsbeziehungen zwischen zwei oder mehr Unternehmen) soll ab dem 1.1.2025 Pflicht werden, sofern der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger im Inland ansässig sind. Weiterlesen

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2023-11-01 17:44:212023-11-03 09:57:59Elektronische Rechnung wird Pflicht im B2B-Bereich

Neuregelungen für Homeoffice und Arbeitszimmer – Steuerliche Erleichterungen im Überblick

in Aktuelles

Das Bundesministerium der Finanzen hat aktualisierte Verwaltungsvorgaben für die Steuerregeln rund um das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale veröffentlicht. Weiterlesen

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2023-11-01 17:42:582023-11-03 09:59:15Neuregelungen für Homeoffice und Arbeitszimmer – Steuerliche Erleichterungen im Überblick

Kindergeld bei Studium außerhalb Europas

in Aktuelles

Mit Urteil vom 21.6.2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) wesentliche Klarstellungen zum Kindergeldanspruch bei einem Auslandsstudium vorgenommen. Weiterlesen

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2023-11-01 17:41:292023-11-01 17:41:29Kindergeld bei Studium außerhalb Europas

Erhöhung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen geplant

in Aktuelles

Ab dem 1.1.2024 plant die Europäische Kommission, die Schwellenwerte für die Einstufung der Unternehmensgrößenklassen um mindestens 20 % zu erhöhen. Weiterlesen

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2023-11-01 17:40:322023-11-03 10:29:37Erhöhung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen geplant

Ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie wird nicht verlängert

in Aktuelles

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde zum 1.7.2020 eine Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, von 19 % auf 7 % eingeführt. Weiterlesen

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2023-11-01 17:40:182023-11-03 10:06:02Ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie wird nicht verlängert

Nichtbeanstandungsregelung bei Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen

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Seit dem 1.1.2022 sind Photovoltaikanlagen bis 30 kWp (Kilowatt peak) ertragssteuerfrei. Ab dem 1.1.2023 wurde für die Lieferung und Installation solcher Anlagen zudem ein Nullsteuersatz eingeführt. Weiterlesen

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2023-11-01 17:36:262023-11-01 17:36:26Nichtbeanstandungsregelung bei Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen
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