Erhöhung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen geplant

Ab dem 1.1.2024 plant die Europäische Kommission, die Schwellenwerte für die Einstufung der Unternehmensgrößenklassen um mindestens 20 % zu erhöhen. Dies betrifft natürlich auch viele Unternehmen in Bezug auf ihre Berichtspflichten.

Die neuen Schwellenwerte sollen für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen. Das könnte insbesondere Unternehmen an der Schwelle zwischen „großen“ und „mittelgroßen“ Kapitalgesellschaften entlasten, da die ersteren ab 2025 eine Nachhaltigkeitsberichterstattung hinzufügen müssen.

 

Der entsprechende delegierte Rechtsakt ist im 4. Quartal 2023 anzunehmen. Folgend die geplant geänderten Schwellenwerte:

Kleinstunternehmen: Bilanzsumme bis 450.000 € bzw. Umsatzerlöse bis 900.000 €

Kleine Unternehmen: Bilanzsumme bis 7,5 Mio. € bzw. Umsatzerlöse bis 15 Mio. €

Mittelgroße Unternehmen: Bilanzsumme bis 25 Mio. € bzw. Umsatzerlöse bis 50 Mio. €

Große Unternehmen Bilanzsumme ab 25 Mio. € bzw. Umsatzerlöse ab 50 Mio. €

 

Eine Anpassung der Schwellenwerte hinsichtlich der Anzahl der Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen.