Anliegerbeiträge zum Straßenausbau keine „haushaltsnahen Dienstleistungen“?
Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung fallen nicht unter die sog. „haushaltsnahen Handwerkerleistungen” und können demnach auch nicht steuerlich berücksichtigt werden. Weiterlesen