Unverzügliches Nutzen des Familienheims zur Erlangung einer Erbschaftsteuerbefreiung
Maßgebend für die Ermittlung der Erbschaftsteuer ist der Wert des vererbten Vermögens abzüglich der vererbten Nachlassverbindlichkeiten. Weiterlesen
Maßgebend für die Ermittlung der Erbschaftsteuer ist der Wert des vererbten Vermögens abzüglich der vererbten Nachlassverbindlichkeiten. Weiterlesen
Einer schon abgeschriebenen „Sonderabschreibung“ beim Mietwohnungsbau durch das Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus hat der Bundesrat nunmehr am 28.6.2019 überraschend zugestimmt. Weiterlesen
Nicht selten müssen Steuerpflichtige aus beruflichen Gründen eine sog. „doppelte Haushaltsführung“ gründen, wenn sie in einem anderen Ort als dem Wohnort arbeiten. Weiterlesen
Die tarifliche Einkommensteuer für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen ermäßigt sich auf Antrag um 20 %, Weiterlesen
Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind Werbungskosten. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen kann für jeden Arbeitstag, Weiterlesen
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Pkw auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, so kann der Arbeitnehmer die Versteuerung des privaten Nutzungsvorteils entweder durch Weiterlesen
Das Bundesfinanzministerium stellte am 8.5.2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung Weiterlesen
Zur Stärkung des Unternehmensstandorts Deutschland will die Bundesregierung durch eine – in einem eigenständigem Gesetz geregelte – steuerliche Forschungsförderung Weiterlesen
Mit Urteil vom 20.11.2018 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass ein Übungsleiter, der steuerfreie Einnahmen unterhalb der sog. Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400 € im Jahr erzielt, Weiterlesen
Zu den Einnahmen eines Arbeitnehmers gehören neben dem Lohn auch sonstige Zuwendungen und Vorteile durch den Arbeitgeber. Weiterlesen
Sozietät Einhausen
Meiendorfer Mühlenweg 8
22393 Hamburg-Sasel
Telefon +49 (0)40 / 600 190 – 0
Telefax +49 (0)40 / 600 190 – 11
E-Mail info@einhausen.com