Schlagwortarchiv für: Immobilien

Keine sog. Spekulationssteuer für (rechtswidrig) bewohntes Gartenhaus

Der erzielte Gewinn von innerhalb von 10 Jahren verkauften Grundstücken unterliegen i. d. R. der Besteuerung. Dies ist aber nicht der Fall, wenn Weiterlesen

Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer (höheren AfA) eines Gebäudes durch Wertgutachten

Wird im Rahmen eines Wertgutachtens die Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Wertermittlungsverordnung bestimmt, kann diese der Berechnung des AfA-Satzes Weiterlesen

Steuerliche Berücksichtigung von Mieterabfindungen

Kaufen oder bauen Steuerpflichtige ein Gebäude, welches später zu Vermietungszwecken genutzt werden soll, ist es üblich, dass nach Anschaffung oder Herstellung Weiterlesen

Reform der Grundsteuer zum 1.1.2025

Zum 1.1.2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle rund 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln. Damit verliert der Einheitswert aus den Jahren 1935 bzw. 1964 als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit.

 

Die Mehrzahl der Bundesländer folgt bei der Reform dem Bundesmodell. Im Bereich der sog. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) setzen die meisten Länder das Bundesmodell um. Im Bereich der sog. Grundsteuer B (Grundvermögen / Grundstücke) weichen die Länder Saarland und Sachsen lediglich bei der Höhe der Steuermesszahlen vom Bundesmodell ab. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg (Wohnlagemodell), Hessen und Niedersachsen wenden ein eigenes Grundsteuermodell an.

 

Für Wohngrundstücke sind hierzu im Wesentlichen nur folgende wenige Angaben erforderlich: Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes. Diese Angaben übermitteln Grundstückseigentümer in einer Feststellungserklärung ihrem Finanzamt (FA). Anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung berechnet das FA den Grundsteuerwert und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus. Außerdem berechnet es anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus.

Hinweis: Beim Hamburger Wohnlagemodell sind nach derzeitigem Stand nur folgende Angaben notwendig: So sind neben der jeweiligen Steuernummer und Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Grundbuchblatt, Flurstück, Adresse), lediglich Angaben zu den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern mit ihren jeweiligen Anteilen, zur Grundstücksgröße und zu den Wohn- und Nutzflächen der aufstehenden Gebäude zu machen. Weitere Informationen werden – von der Finanzbehörde Hamburg – auf der Internetseite www.grundsteuer-hamburg.de bereitgestellt.

 

Anhand der übermittelten Daten ermittelt dann abschließend die Stadt beziehungsweise Gemeinde die zu zahlende Grundsteuer. Dazu multipliziert sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, der von der Stadt beziehungsweise Gemeinde festgelegt wird. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer, die als Grundsteuerbescheid i. d. R. an den Eigentümer gesendet wird.

 

Bitte beachten Sie! Entscheidend für alle Angaben, die Grundstückseigentümer dem Finanzamt übermitteln, ist dabei der Stand zum Stichtag 1.1.2022. Grundstückseigentümer mussten allerdings nicht bereits zum 1.1.2022 aktiv werden. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1.7.2022 eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2022.

Erbschaftsteuer bei Hinzuerben von Doppelhaushälften

Soweit der Ehegatte oder die Nachkommen nicht sowieso schon in dem Haushalt des Erblassers gelebt haben, können sie dessen selbstgenutztes Haus steuerfrei erben, Weiterlesen

Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende

a) TERMINSACHE: Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau Weiterlesen

Klarstellung zu Handwerkerleis­tungen der öffentlichen Hand

Steuerpflichtige können für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen Weiterlesen

Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung eines Grundstücks nach unentgeltlicher Übertragung

In einem vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ausgefochtenen Urteil erwarb eine Steuerpflichtige entgeltlich ein bebautes Grundstück. Innerhalb Weiterlesen

Erschließungskosten bei Grunderwerbsteuerberechnung

Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich die vereinbarte Gegenleistung für das Grundstück. Weiterlesen

TERMINSACHE: Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau

Mit dem Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus strebt die Bundesregierung Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Miet­segment an. Weiterlesen