Schlagwortarchiv für: Immobilien

Berücksichtigung eines Gartens beim Aufgabegewinn

Bei gemischt genutzten Grundstücken ist sowohl das Gebäude als auch der Grund und Boden entsprechend der Nutzungsverhältnisse Weiterlesen

Keine anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Entnahme aus Betriebsvermögen

Steuerpflichtige, die sich ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen und diese nach der Anschaffung sanieren oder renovieren wollen, müssen überprüfen, ob Weiterlesen

Umsatzsteuerliche Maßnahmen zum Ausbau von PV-Anlagen

Ende des letzten Jahres wurde das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Darin geht es unter anderem um die Förderung Weiterlesen

Aufteilung des Gesamtkaufpreises eines bebauten Grundstücks

Bei der Anschaffung eines bebauten Grundstücks ist die beabsichtigte Nutzung des Gebäudes für die weitere steuerliche Berücksichtigung entscheidend. Weiterlesen

Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum kann zu privatem Veräußerungsgeschäft führen

Private Veräußerungsgeschäfte sind durch den Veräußerer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu versteuern. Diese Geschäfte entstehen, wenn Weiterlesen

Jahressteuergesetz ist beschlossen

Nach der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes durch den Bundestag folgte die Zustimmung des Bundesrats am 16.12.2022. Nach der Weiterlesen

Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims

Bei der Berechnung der Erbschafsteuer können Erwerbe teilweise steuerfrei behandelt werden. Weiterlesen

Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Mit Schreiben vom 9.2.2022 äußern sich die obersten Finanzbehörden der Länder zur Voraussetzung einer Steuerbefreiung bei zwingenden, an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken hindernden Gründen.

 

Eine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims fällt mit Wirkung für die Vergangenheit grundsätzlich weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert.

 

Das setzt voraus, dass objektiv zwingende Gründe dafür vorliegen. Ein objektiv zwingender Grund liegt z. B. vor, wenn ein Familienheim innerhalb des Zehnjahreszeitraums aufgrund höherer Gewalt (z. B. durch Hochwasser, Starkregen, Unwetter, Sturm, Brand, Explosion) zerstört und seine tatsächliche Selbstnutzung dadurch beendet wird. In diesen Fällen entfällt die Steuerbefreiung nicht rückwirkend.

 

Der Erwerber ist nicht zum Wiederaufbau des Familienheims verpflichtet, da eine weitere Selbstnutzung der ursprünglich vom Erblasser bis zum Erbfall zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung aufgrund der Zerstörung nicht mehr möglich ist. Die zehnjährige Selbstnutzungsfrist und die damit einhergehende Überwachung enden mit dem Zeitpunkt der Zerstörung des ursprünglichen Familienheims.

 

Eine zeitweise Unbewohnbarkeit aufgrund höherer Gewalt, z. B. für den Zeitraum einer Sanierung oder aufgrund eines behördlich angeordneten Nutzungsverbots, kann zu einer tatsächlichen Unterbrechung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken führen. Dies ist unschädlich, wenn der Erwerber des Familienheims „unverzüglich“ nach der Wiederherstellung der Bewohnbarkeit des Familienheims die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken wieder aufnimmt und bis zum Ablauf des Zehnjahreszeitraums ausübt. Es liegt dann keine Aufgabe der Selbstnutzung durch längeren Leerstand vor.

Gewerbesteuer-Hinzurechnung: Umlage der Grundsteuer auf Mieter

Unabhängig davon, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Mieter handelt, können bestimmte Kosten des Vermieters auf den Mieter umgelegt werden, Weiterlesen