Werbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten stehenden Wohnung
Damit Werbungskosten im Bereich der nicht selbstständigen Arbeit steuerlich angesetzt werden können, muss ein objektiver Zusammenhang Weiterlesen
Damit Werbungskosten im Bereich der nicht selbstständigen Arbeit steuerlich angesetzt werden können, muss ein objektiver Zusammenhang Weiterlesen
Der sog. Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums (BMF), durch den Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt werden sollten, Weiterlesen
Das Legen eines Hauswasseranschlusses unterliegt auch dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, Weiterlesen
In seiner Entscheidung vom 9.11.2017 stellt der Bundesfinanzhof (BFH) fest, dass für die Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz Weiterlesen
Mit Urteil vom 27.9.2017 trifft das Finanzgericht Köln (FG) eine für die Praxis überraschende Entscheidung. Weiterlesen
Die ordnungsgemäße Kassenführung steht zzt. verstärkt auf der Agenda der Betriebsprüfer, können sie doch im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Führung Hinzuschätzungen Weiterlesen
Die Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstands zum Unternehmen – mit entsprechender Vorsteuerabzugsberechtigung – erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung, die zeitnah zu dokumentieren ist. Weiterlesen
In der Abgabenordnung wird die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen geregelt. Weiterlesen
Steuerpflichtige können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in Höhe von 1.250 € im Jahr ansetzen, Weiterlesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 16.1.2018 über drei Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie über zwei Verfassungsbeschwerden zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung der Grundsteuer verhandelt. Weiterlesen
Sozietät Einhausen
Meiendorfer Mühlenweg 8
22393 Hamburg-Sasel
Telefon +49 (0)40 / 600 190 – 0
Telefax +49 (0)40 / 600 190 – 11
E-Mail info@einhausen.com