Verzicht auf Pflichtteilsanspruch vor oder nach dem Tode entscheidend
Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10.5.2017, dass der Verzicht einer zu zahlenden Abfindung
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Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10.5.2017, dass der Verzicht einer zu zahlenden Abfindung
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Zu den steuerlich ansetzbaren „außergewöhnlichen Belastungen“ zählen u. a. Krankheitskosten (Arztkosten, Fahrtkosten, Zuzahlungen für Medikamente), Weiterlesen
Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind seit der Änderung des Einkommensteuergesetzes im Jahr 2013 grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen.
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind i. d. R. steuerlich nicht abziehbar. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn Weiterlesen
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.5.2017 steht eine gesetzliche Unterhaltspflicht zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, der Gewährung des erbschaftsteuerlichen Pflegefreibetrags nicht entgegen.
Krankheitskosten können nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden – aber nur, so weit sie die sog. „zumutbare Belastung” überschreiten.
Unterrichtsleistungen für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B (Pkw-Führerschein) und C1 sind nach nationalem Recht umsatzsteuerpflichtig.
Grundsätzlich besteht ein Abzugsverbot für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.
Eine Personengesellschaft entfaltet nur dann eine – nicht der Gewerbesteuer unterliegende – „freiberufliche Tätigkeit“, wenn sämtliche Gesellschafter als Mitunternehmer die Merkmale eines freien Berufs (Katalogberuf oder „ähnlicher Beruf“) erfüllen.
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Nach zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.3.2017 und 30.3.2017 können Gesellschafter künftig weitergehend als bisher gewinnneutral und damit ohne Aufdeckung stiller Reserven aus ihren Personengesellschaften ausscheiden.
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