Schenkungsteuer bei mehreren teilweise nicht bekannten Schenkungen
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen u. a. durch Verjährung. Weiterlesen
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen u. a. durch Verjährung. Weiterlesen
Mit Urteil vom 30.8.2017 musste sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit der Überlassung von Spieler/Trainer/Betreuer, Weiterlesen
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.): 10.1.2018
Sozialversicherungsbeiträge: 29.1.2018
Verzugszinssatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB)
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014): Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
zzgl. 40 € Pauschale
Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen
seit 1.7.2016 = -0,88 %
1.1.2015 – 30.6.2016 = -0,83 %
1.7. – 31.12.2014 = -0,73 %
1.1. – 30.6.2014 = -0,63 %
Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter: http://www.bundesbank.de/Basiszinssatz
Am 30.9.2017 begann auf Grundlage des neuen Common Reporting Standard (CRS) der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und 49 Staaten und Gebieten für den Meldezeitraum 2016. Weiterlesen
Zu den steuerpflichtigen Einkünften gehören auch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften – sog. „Spekulationsgeschäften“. Weiterlesen
Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung sind seit 2010 in unbegrenzter Höhe als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abziehbar. Weiterlesen
Kindergeld-Antragsfrist ändert sich ab 2018: Mit dem sog. Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz wurde überraschend noch eine Änderung zum Kindergeld eingeführt, mit der ein Kindergeldantrag ab dem 1.1.2018 nur noch für sechs Monate rückwirkend gestellt werden kann. Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zur eigenkapitalersetzenden Finanzierung bei der GmbH mit Urteil vom 11.7.2017 geändert. Weiterlesen
Verzugszinssatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB)
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014): Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
zzgl. 40 € Pauschale
Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen
seit 1.7.2016 = -0,88 %
1.1.2015 – 30.6.2016 = -0,83 %
1.7. – 31.12.2014 = -0,73 %
1.1. – 30.6.2014 = -0,63 %
Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter: http://www.bundesbank.de/Basiszinssatz
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