Verjährung von Urlaubsanspruch

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) widerspricht auf Anfrage des Bundesarbeitsgerichts der grundsätzlichen in Deutschland vorhandenen Verjährungsfrist des Urlaubsanspruchs, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht auf den drohenden Verlust des Urlaubsanspruchs hingewiesen hat.

 

Das Bundesarbeitsgericht will nun in den anhängigen Verfahren noch im Dezember darüber entscheiden.