Wirksame Rechnungsberichtigung erfordert Rückzahlung der Umsatzsteuer
Weist ein Unternehmer in einer Rechnung einen höheren Umsatzsteuerbetrag aus, als er nach dem Gesetz schuldet (unrichtiger Steuerausweis), Weiterlesen
Weist ein Unternehmer in einer Rechnung einen höheren Umsatzsteuerbetrag aus, als er nach dem Gesetz schuldet (unrichtiger Steuerausweis), Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof übernimmt mit seiner Entscheidung vom 20.10.2016 die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs aus dessen Urteil vom 15.9.2016, wonach die Berichtigung einer Rechnung des Unternehmers für eine von ihm erbrachte Leistung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurückwirkt.
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