Nur gelegentliche Privatfahrt mit dem Betriebs-Pkw
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte muss der Arbeitnehmer neben der 1-%-Regelung einen geldwerten Vorteil von 0,03 % des Bruttoinlandspreises für jeden Entfernungskilometer versteuern. Weiterlesen