Bei unentgeltlicher Pflege Steuervorteil nutzen
Eine Möglichkeit zur steuerlichen Entlastung bietet sich für Personen, die Verwandte ab Pflegegrad 2 in der eigenen oder deren Wohnung unentgeltlich pflegen. Weiterlesen
Eine Möglichkeit zur steuerlichen Entlastung bietet sich für Personen, die Verwandte ab Pflegegrad 2 in der eigenen oder deren Wohnung unentgeltlich pflegen. Weiterlesen
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.5.2017 steht eine gesetzliche Unterhaltspflicht zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, der Gewährung des erbschaftsteuerlichen Pflegefreibetrags nicht entgegen.
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