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Leasingsonderzahlung im Rahmen der Einnahmenüberschuss-Rechnung

Leasingsonderzahlungen stellen vorausgezahlte Nutzungsentgelte dar. Im Falle der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (nach § 4 Abs. 3 EStG) kann der Steuerpflichtige bei betrieblicher Nutzung des Leasinggegenstands eine Leasingsonderzahlung im Zeitpunkt der Zahlung in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen.
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