Rückabwicklung von Beteiligungen an sog. „Schrottimmobilien“
Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6.9.2016 sind für zahlreiche Anleger von Bedeutung, die sich an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt und in der Folge von Schadensersatzprozessen wegen Prospekthaftung von der Beteiligung wieder getrennt haben.
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