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Gartenparty mit Geschäftsfreunden

Bestimmte Aufwendungen wie z. B. für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für „ähnliche Zwecke“ und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen dürfen den Gewinn nicht mindern – also nicht als Betriebsausgaben angesetzt werden. Weiterlesen