Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind (noch) keine Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich damit befasst, ob Aufwendungen eines Steuerpflichtigen als Wohnungseigentümer in die Erhaltungsrücklage Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich damit befasst, ob Aufwendungen eines Steuerpflichtigen als Wohnungseigentümer in die Erhaltungsrücklage Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren entschieden, dass Mehrkosten für nach Abschluss des Grundstückkaufvertrags vereinbarte Sonderwünsche Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Personengesellschaft keine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge erhält, wenn Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein angestellter Außendienstmitarbeiter für überwiegend berufliche Zwecke einen PKW geleast hatte. Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte darüber zu befinden, ob die Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio einkommensteuerlich als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in den letzten Monaten mehrere Verfahren mit Bezug zum Erbschaftsteuerrecht zu entscheiden. Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte neben anderen Fragestellungen darüber zu befinden, ob die reine Möglichkeit der privaten Nutzung einer betrieblichen Immobilie durch den Gesellschafter einer (eigenen) Kapitalgesellschaft bei diesem eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) darstellt. Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 31.7.2024 entschieden, dass der Vorteil, der aus der Inanspruchnahme eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen niedrig verzinsten Privatdarlehens im Verhältnis zu einem Bankdarlehen zum marktüblichen Zins entsteht, als gemischte Schenkung der Schenkungsteuerpflicht unterliegt.
Wenn allerdings festgestellt wird, dass für den Fall der Inanspruchnahme eines Bankdarlehens ein geringerer Zinssatz feststeht als der gesetzlich bestimmte Wert von 5,5 %, dann ist lediglich die Differenz zwischen dem günstigeren Bankzins und dem vertraglich vereinbarten Zins als Schenkung zu betrachten.
Weiterhin sei bei unbefristeten Darlehen der Jahreswert des Nutzungsvorteils, hier der Zinsvorteil, mit dem gesetzlich normierten Faktor zu multiplizieren. Bei einer zeitlich festgelegten Darlehensdauer sei diese hingegen als Faktor zu verwenden. Ein feststehender niedrigerer Zinssatz kann hier nicht herangezogen werden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine Grundsatzentscheidung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten beim paritätischen Wechselmodell Weiterlesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über eine ganz aktuell vom Finanzamt eingelegte Revision gegen ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) zu befinden. Weiterlesen
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