Kapitalausstattung von GmbHs wird verbessert
Der Bundesrat hat am 16.12.2016 dem „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ zugestimmt. Damit werden die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung von GmbHs verbessert.
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