Verfassungswidrigkeit der Abgeltungssteuer
Mit der Abgeltungsteuer sind wohl schon viele Bürger in Berührung gekommen ohne es gemerkt zu haben. Weiterlesen
Mit der Abgeltungsteuer sind wohl schon viele Bürger in Berührung gekommen ohne es gemerkt zu haben. Weiterlesen
Nach Einführung der Abgeltungsteuer fallen Kapitaleinkünfte grundsätzlich unter den gesonderten Steuertarif in Höhe von 25 %. Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden.
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Zinsen aus dem Darlehen eines “mittelbaren Gesellschafters” an eine Kapitalgesellschaft können dem gesonderten Steuertarif – also der Abgeltungsteuer mit 25 % – unterliegen. Zu diesem Entschluss kommt der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 20.10.2016.
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