Satzungen von Vereinen wegen der Gemeinnützigkeit überprüfen

Vereine, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließen, sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 17.5.2017 nicht gemeinnützig.

Ihre Gemeinnützigkeit scheitert daran, dass sie nicht darauf gerichtet ist, „die Allgemeinheit“ zu fördern.

Im entschiedenen Fall nahm eine Freimaurerloge nur Männer als Mitglieder auf. Deshalb sprach der BFH dem Verein die Gemeinnützigkeit ab. Für den Ausschluss von Frauen konnte der Verein keine zwingenden sachlichen Gründe anführen.

Anmerkung: Das Urteil des BFH könnte sich auch auf Vereine wie z. B. Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre auswirken, die Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen. Entsprechende Satzungen sollten daher überprüft und eventuell überdacht werden.