Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zur eigenkapitalersetzenden Finanzierung bei der GmbH mit Urteil vom 11.7.2017 geändert. Weiterlesen
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Verzugszinssatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB)
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014): Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
zzgl. 40 € Pauschale
Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen
seit 1.7.2016 = -0,88 %
1.1.2015 – 30.6.2016 = -0,83 %
1.7. – 31.12.2014 = -0,73 %
1.1. – 30.6.2014 = -0,63 %
Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter: http://www.bundesbank.de/Basiszinssatz
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.): 11.12.2017
Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.): 11.12.2017
Sozialversicherungsbeiträge: 27.12.2017
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