Satzungen von Vereinen wegen der Gemeinnützigkeit überprüfen
Vereine, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließen, sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 17.5.2017 nicht gemeinnützig.
Vereine, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließen, sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 17.5.2017 nicht gemeinnützig.
Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10.5.2017, dass der Verzicht einer zu zahlenden Abfindung
Weiterlesen
Das vom Bundesrat am 7.7.2017 verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die sog. Riester-Rente für Steuerpflichtige attraktiver machen.
Versorgungsleistungen in Zusammenhang mit der Übertragung eines mindestens 50 % betragenden Anteils an einer GmbH sind als Sonderausgaben abziehbar, Weiterlesen
Zu den steuerlich ansetzbaren „außergewöhnlichen Belastungen“ zählen u. a. Krankheitskosten (Arztkosten, Fahrtkosten, Zuzahlungen für Medikamente), Weiterlesen
Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind seit der Änderung des Einkommensteuergesetzes im Jahr 2013 grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen.
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind i. d. R. steuerlich nicht abziehbar. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn Weiterlesen
Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen wurden die Grenzen für selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, Weiterlesen
Verzugszinssatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB)
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014): Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
zzgl. 40 € Pauschale
Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen
seit 1.7.2016 = – 0,88 %
1.1.2015 – 30.6.2016 = – 0,83 %
1.7. – 31.12.2014 = – 0,73 %
1.1. – 30.6.2014 = – 0,63 %
Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter: http://www.bundesbank.de/Basiszinssatz
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.): 10.10.2017
Sozialversicherungsbeiträge: 26.10.2017
(Der 31.10. ist im Jahr 2017 ein einheitlicher Feiertag)
Sozietät Einhausen
Meiendorfer Mühlenweg 8
22393 Hamburg-Sasel
Telefon +49 (0)40 / 600 190 – 0
Telefax +49 (0)40 / 600 190 – 11
E-Mail info@einhausen.com