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Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen

in Aktuelles

Überstunden werden in den meisten Unternehmen – je nach Arbeitsvertrag – durch Geld- oder Zeitausgleich bezahlt. Weiterlesen

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2022-06-24 17:10:582022-06-24 17:10:58Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen

Anwendung der 1-%-Regelung bei hochpreisigen Pkw

in Aktuelles

Im Betriebsvermögen gehaltene Pkw und deren steuerliche Behandlung führen immer wieder zu Auseinandersetzungen mit dem Fiskus. Weiterlesen

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2022-06-24 17:09:582022-06-24 17:09:58Anwendung der 1-%-Regelung bei hochpreisigen Pkw

Übertragung des Kinderfreibetrags bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft der Eltern

in Aktuelles

Bei der Einkommensteuerberechnung wird für jedes Kind ein Kinderfreibetrag steuermindernd angesetzt. Dieser kann auch Weiterlesen

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2022-06-24 17:07:302022-06-24 17:08:04Übertragung des Kinderfreibetrags bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft der Eltern

Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

in Aktuelles

Mit Schreiben vom 9.2.2022 äußern sich die obersten Finanzbehörden der Länder zur Voraussetzung einer Steuerbefreiung bei zwingenden, an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken hindernden Gründen.

 

Eine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims fällt mit Wirkung für die Vergangenheit grundsätzlich weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert.

 

Das setzt voraus, dass objektiv zwingende Gründe dafür vorliegen. Ein objektiv zwingender Grund liegt z. B. vor, wenn ein Familienheim innerhalb des Zehnjahreszeitraums aufgrund höherer Gewalt (z. B. durch Hochwasser, Starkregen, Unwetter, Sturm, Brand, Explosion) zerstört und seine tatsächliche Selbstnutzung dadurch beendet wird. In diesen Fällen entfällt die Steuerbefreiung nicht rückwirkend.

 

Der Erwerber ist nicht zum Wiederaufbau des Familienheims verpflichtet, da eine weitere Selbstnutzung der ursprünglich vom Erblasser bis zum Erbfall zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung aufgrund der Zerstörung nicht mehr möglich ist. Die zehnjährige Selbstnutzungsfrist und die damit einhergehende Überwachung enden mit dem Zeitpunkt der Zerstörung des ursprünglichen Familienheims.

 

Eine zeitweise Unbewohnbarkeit aufgrund höherer Gewalt, z. B. für den Zeitraum einer Sanierung oder aufgrund eines behördlich angeordneten Nutzungsverbots, kann zu einer tatsächlichen Unterbrechung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken führen. Dies ist unschädlich, wenn der Erwerber des Familienheims „unverzüglich“ nach der Wiederherstellung der Bewohnbarkeit des Familienheims die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken wieder aufnimmt und bis zum Ablauf des Zehnjahreszeitraums ausübt. Es liegt dann keine Aufgabe der Selbstnutzung durch längeren Leerstand vor.

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2022-06-24 17:06:382022-06-24 17:06:38Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Gewerbesteuer-Hinzurechnung: Umlage der Grundsteuer auf Mieter

in Aktuelles

Unabhängig davon, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Mieter handelt, können bestimmte Kosten des Vermieters auf den Mieter umgelegt werden, Weiterlesen

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2022-06-24 17:05:182022-06-27 10:17:42Gewerbesteuer-Hinzurechnung: Umlage der Grundsteuer auf Mieter

Fälligkeitstermine

in Aktuelles

Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 11.7.2022

Sozialversicherungsbeiträge: 27.7.2022

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2022-06-23 16:20:532022-06-24 16:23:07Fälligkeitstermine

TERMINSACHE: Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ab 1.7.2022

in Aktuelles

Für Länder, in denen das sog. Bundesmodell Anwendung findet Weiterlesen

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2022-05-23 21:15:352022-05-24 17:16:20TERMINSACHE: Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ab 1.7.2022

TERMINSACHE: Anträge auf bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV

in Aktuelles

Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können noch Anträge Weiterlesen

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2022-05-23 21:01:402022-05-23 21:01:40TERMINSACHE: Anträge auf bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV

Bundesfinanzministerium senkt Zinssatz für Nachzahlungen und Erstattungen auf 0,15 % pro Monat

in Aktuelles

Das Bundeskabinett hat am 30.3.2022 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung beschlossen. Der Gesetzentwurf senkt den Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen rückwirkend von ehemals 0,5 % pro Monat ab dem 1.1.2019 auf 0,15 % pro Monat (= 1,8 % pro Jahr). Die Angemessenheit dieses Zinssatzes ist unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes mindestens alle drei Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungszeiträume zu evaluieren – spätestens also erstmals zum 1.1.2026. Die Neuregelung setzt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021 um.

 

Die Neuregelung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 gilt für alle Steuern, auf die die Vollverzinsung anzuwenden ist. Der Erlass von Nachzahlungszinsen bei vor Fälligkeit freiwillig geleisteten Zahlungen wird im Gesetz verankert und damit auch auf die von Kommunen verwaltete Gewerbesteuer erstreckt.

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2022-05-23 20:58:342022-05-23 20:58:34Bundesfinanzministerium senkt Zinssatz für Nachzahlungen und Erstattungen auf 0,15 % pro Monat

Keine sog. Spekulationssteuer für (rechtswidrig) bewohntes Gartenhaus

in Aktuelles

Der erzielte Gewinn von innerhalb von 10 Jahren verkauften Grundstücken unterliegen i. d. R. der Besteuerung. Dies ist aber nicht der Fall, wenn Weiterlesen

https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2022-05-23 20:54:532022-05-23 20:55:31Keine sog. Spekulationssteuer für (rechtswidrig) bewohntes Gartenhaus
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