Terminsache: Grundsteuererlass
Vermieter können bis zum 31.3.2024 einen Antrag auf Grundsteuererlass bei der zuständigen Gemeinde für das Jahr 2023 stellen, Weiterlesen
Vermieter können bis zum 31.3.2024 einen Antrag auf Grundsteuererlass bei der zuständigen Gemeinde für das Jahr 2023 stellen, Weiterlesen
Für berufliche Auslandsreisen, die ab dem 1.1.2024 stattfinden, hat die Finanzverwaltung neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten festgelegt. Weiterlesen
Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Nachdem für 2022 keine Anpassung erfolgte, erhöhte sich der Beitrag für 2023 auf 5 % und bleibt auch in 2024 unverändert. Weiterlesen
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 10.1.2024
Sozialversicherungsbeiträge: 29.1.2024
Im aktuellen Regierungsentwurf zur Sozialversicherungsgrößenverordnung sollen die Werte an die Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres angepasst werden. Als Referenz-Rechengröße wird dabei das Jahr 2022 herangezogen.
Die Anpassung von Kranken- und Pflegeversicherung gilt bundesweit. Bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung wird zwischen alten und neuen Bundesländern unterschieden. Folgend die geplanten Werte für 2024: Weiterlesen
Die prognostizierten Werte für Sachbezüge im Jahr 2024 wurden vorgestellt. Diese werden jedes Jahr durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung angepasst. Weiterlesen
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs bringt Erleichterung für Menschen, die in einer Pflege-Wohngemeinschaft (WG) leben. Weiterlesen
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 6.10.2023 ein Schreiben zur Umsatzsteuer bei kurzfristigen Vermietungen. Das Schreiben nimmt Bezug auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29.11.2022 und hat weitreichende Implikationen für das Beherbergungsgewerbe. Weiterlesen
Mit Beschluss vom 17.8.2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass die Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks zusammen mit darauf befindlichen Betriebsvorrichtungen als eine einheitliche steuerfreie Leistung betrachtet werden kann. Weiterlesen
In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) am 10.5.2023 entschiedenen Fall gaben die Erben eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs diesen rückwirkend zu einem Zeitpunkt vor dem Tod des Eigentümers auf. Die aus der Betriebsaufgabe resultierenden steuerpflichtigen Gewinne wurden entsprechend vom zuständigen Finanzamt zur Berechnung der anfallenden Steuern herangezogen.
Die Erben versuchten nun, diese Steuern als Nachlassverbindlichkeiten geltend zu machen, mit dem Ziel, die ebenfalls anfallende Erbschaftsteuer zu senken, da sie in den aus der Betriebsaufgabe entstandenen Steuern Verbindlichkeiten sahen, die mit dem Erbe des Verstorbenen verbunden waren.
Der BFH lehnte dies ab, betonend, dass solche Steuern nicht direkt aus dem Erbe resultieren und daher nicht die Erbschaftsteuer mindern können, da die Erben die Betriebsaufgabe und nicht der Erblasser die Betriebsaufgabe erklärt haben.
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