Inflationsausgleichsgesetz

Das Inflationsausgleichsgesetz soll die kalte Progression abbauen und damit bewirken, dass die Bürger mehr Geld zur Verfügung haben. Zudem wären so deutlich mehr Bürger von der Abgabe einer Steuererklärung befreit. Als Gesetzesvorhaben wurde der Entwurf im September vom Bundeskabinett verabschiedet.

 

Der Gesetzesentwurf sieht folgende Änderungen vor:

 

  • Der Grundfreibetrag soll zum 1.1.2023 auf 10.908 € angehoben werden, zum 1.1.2024 auf 11.604 €.

 

  • Die sog. Tarifeckwerte sollen verschoben werden. Damit würde der Spitzensteuersatz in 2023 bei 62.810 € greifen, in 2024 bei 66.761 €.

 

  • Zur Unterstützung von Familien soll der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben werden. Dieser soll von 2022 bis 2024 jährlich steigen.

 

  • Das Kindergeld soll zum 1.1.2023 auf 250 € monatlich angehoben werden.

 

  • Wer Unterhaltszahlungen leistet, konnte diese bislang bis zu einem Höchstbetrag von 9.984 € steuerlich berücksichtigen lassen. Der Höchstbetrag soll rückwirkend schon für 2022 mit Hilfe eines dynamischen Verweises in Anlehnung an den Grundfreibetrag auf 10.347 € angehoben werden.