Zur Unterstützung bei den vielen Corona-Themen bieten wir Ihnen folgende Kurzübersicht an:

Überblick Hilfsmaßnahmen der einzelnen Bundesländer

https://www.datev.de/web/de/aktuelles/informationsseite-zum-coronavirus/hintergruende-fuer-steuerberater/uebersicht-soforthilfen-der-bundeslaender/

Neu 27.11.2020 Außerordentliche Wirtschaftshilfe bzw. “Dezemberhilfe” für Dezember 2020:

Antragsberechtigt für die Dezemberhilfe sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.

Die Antragstellung wird wieder über die Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) erfolgen können. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat ggf. direkt stellen.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-novemberhilfen-1805628

Neu 16.11.2020 – Novemberhilfe für direkt antragsberechtigt Soloselbständige nur mit ELSTER-Zertifikat möglich

Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt. Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal: https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/hinweis2

Neu 13.11.2020 – Pressemitteilung Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbständige

Überbrückungshilfe III: Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021; Neustarthilfe für Soloselbständige: Antragsberechtigte, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 % aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/11/2020-11-13-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-kultur-und-veranstaltungsbranche.html

Neu 12.11.2020 Pressemitteilung Novemberhilfe – Verfahren der Abschlagszahlung steht

Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020), Quelle:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201112-novemberhilfe-verfahren-der-abschlagszahlung-steht.html

Neu 5.11.2020 Außerordentliche Wirtschaftshilfe bzw. “Nothilfe” für November 2020:

Für die Novemberhilfe sind die Rahmenbedingungen (NEU mit Sonderregelung für Restaurants) unter nachstehendem Link aufrufbar: www.bundesfinanzministerium.de/novemberhilfe

Neu 29.10.2020 Außerordentliche Wirtschaftshilfe bzw. “Nothilfe” für November 2020:

Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Selbständige und Vereine will der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Der Erstattungsbetrag soll bis zu 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter betragen. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Voraussichtlich wird das Kurzarbeitergeld und die Überbrückungshilfe II auf diese außerordentliche Wirtschaftshilfe angerechnet. Aktuelle Information finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010

Neu 22.10.2020 Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe 1 bis 30.11.2020 möglich

Im Falle eines bereits beschiedenen oder teilbeschiedenen Antrags ist es möglich, über das elektronische Antragsverfahren einen begründeten Änderungsantrag zu stellen. Auf diesem Weg ist es beispielsweise möglich, zusätzliche förderfähige Kosten oder andere Informationen zu ergänzen, die voraussichtlich zu einer Erhöhung der Fördersumme führen werden. Der Änderungsantrag ist bis spätestens 30. November 2020 zu stellen. Eine Nachzahlung im Zuge der Schlussabrechnung wird nicht möglich sein.

Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste-01.html

Neu 29.9.2020 Die Überbrückungshilfe 1 geht in die Verlängerung
Ende der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I am 9. Oktober 2020, Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

Neu 23.9.2020

Neue Förderbedingungen im Rahmen der Überbrückungshilfe 2

Die Überbrückungshilfe 2 wird in den Monaten September bis Dezember 2020 fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Es bleibt dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offen steht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen:

1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
– einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
– einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
2. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
3. Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet
– 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
– 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
– 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).
4. Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
5. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können. Die Mittel dafür werden von dem für die Digitalisierung der Verwaltung federführenden Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellt. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt). Dank dieser Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.

Neu 26.8.2020

Investitionsbank Schleswig-Holstein Bisher können im IB.SH Härtefallfonds Mittelstand Unternehmen mit einem Darlehensmindestbetrag von 100.000 Euro (bei einem Mindestumsatz von 400.000 Euro in 2019 oder auf Basis Planung 2020) gefördert werden. Dieser Grundsatz bleibt erhalten, wobei in begründeten Ausnahmen zukünftig auch Anträge mit einem Darlehensmindestbetrag von 50.000 Euro (bei einem Mindestumsatz von 200.000 Euro in 2019 oder auf Basis Planung 2020) gestellt werden können. Hier finden Sie alle weiteren Bedingungen, Informationen und Unterlagen zum https://www.ib-sh.de/produkt/mittelstandssicherungsfonds/ und https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-haertefallfonds-mittelstand/.

IB.SH Überblick über Corona-Förderprogramme für Unternehmen in Schleswig-Holstein https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/firmenkunden/allgemeine-unterlagen/uebersicht_corona_foerderprogamme_fuer_unternehmen.pdf

Neu 1.7.2020

Konjunkturpaket: Wichtigste Regelungen für Unternehmen

https://www.trialog-magazin.de/steuern-und-finanzen/steuern-abgaben/konjunkturpaket-wichtigste-regelungen-fu%cc%88r-unternehmen/?stat_Mparam=ext_sm_blogs_trialog

Neu 17.6.2020

Corona-Konjunkturpaket: Die Eckpunkte stehen

https://www.datev.de/web/de/aktuelles/informationsseite-zur-corona-krise/hintergruende-fuer-steuerberater/corona-konjunkturpaket-die-eckpunkte-stehen/

BG-GründungsExpress! mit Sonderprogramm Liquidität! https://www.bg-hamburg.de/produkte/bg-gruendungsexpress/

BG-Express! mit Sonderprogramm Liquidität! https://www.bg-hamburg.de/produkte/bg-express/

Neu 29.5.2020

Hamburg-Kredit Liquidität (HKL) – Antragstellung bis 18.12.2020 möglich

https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hkl

Liquiditätshilfedarlehen im Hausbankverfahren in Höhe von 20.000 € bis zu 250.000 €

Neu 15.5.2020
Abhilfeverfahren zur Hamburger Corona Soforthilfe – Ein Änderungsantrag kann über das HCS-Antragstool bis zum 30.06.2020 gestellt werden

https://www.ifbhh.de/magazin/news/hcs-abhilfeverfahren

Empfänger der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) haben ihren Antrag auf Basis von Momentaufnahme und Schätzung zur zukünftigen Entwicklung gestellt. Das Abhilfeverfahren dient dazu Angaben zur Berechnung der korrekten Fördersumme noch einmal anzupassen.

Neu 4.5.2020

Dringende aktuelle Warnung vor Phishing Mails im Namen der Investitionsbank Schleswig-Holstein

https://www.ib-sh.de/aktuelles/news/aktuelle-meldung/dringende-aktuelle-warnung-vor-phishing-mail-mit-ib-shdecom/

Bitte prüfen Sie stets die absendende E-Mail-Adresse. Nur bei folgender E-Mail-Adresse handelt es sich um offiziellen und vertrauenswürdigen Kommunikationskanal: @ib-sh.de

Von der im Rahmen der Soforthilfe-Zuschussprogramme versendeten E-Mails, die Sie z. B. über den Bearbeitungsstand Ihres Antrags informieren, verweisen immer auf Server der IB.SH (https://foerderprogramme.ib-sh.de).

Neue Betrugsmasche bei Hamburger Corona Soforthilfe – IFB Hamburg warnt vor gefälschten Mails

https://www.ifbhh.de/presse/meldung/neue-betrugsmasche-bei-hamburger-corona-soforthilfe

Bitte prüfen Sie stets die absendende E-Mail-Adresse. Nur bei den folgenden beiden E-Mail-Adressen handelt es sich um offizielle und vertrauenswürdige Kommunikationskanäle: @ifbhh.de und @bwvi.hamburg.de.

Neu 28.4.2020

Neues, bundeseinheitliches, Online-Portal für Anträge auf Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen

https://ifsg-online.de/

Neu am 23.4.2020

Koalitionsbeschluss – Erhöhung Kurzarbeitergeld, befristete Mehrwertsteuersenkung für Gastronomiegewerbe

https://www.tagesschau.de/inland/koalitionsschuss-coronavirus-101.html

Hilfsfonds der Hamburgische Kulturstiftung – Erste Bewerbungsfrist ist abgelaufen – Es soll eine weitere Förderrunde geben

https://www.kulturstiftung-hh.de/hilfsfonds

Neu am 8.4.2020

Offenlegungsfrist, Androhungs- und Ordnungsgeldverfügungen – Bundesamt für Justiz schafft wegen Corona-Krise Erleichterungen für Unternehmen

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Presse/Archiv/2020/20200408.html

Neu am 6.4.2020

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen erst dann möglich, wenn alle Hilfen genutzt sind

Die Pressemitteilung sowie die Fragen und Antworten zum vereinfachten Stundungsverfahren finden Sie unter:

https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1003392.jsp

Einen Musterantrag als Word-Datei stellt die IHK bereit unter: http://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/stundung-sozialversicherungsbeitraege-fuer-april-4748294

Neu am 31.3.2020

Hamburger Corona Soforthilfe – Antragstellung ab heute möglich

Der Link zum Online-Antragsformular lautet: http://www.ifbhh-hcs.de/

Bitte beachten Sie die dazugehörige Förderrichtlinie HCS, die Arbeitshilfe “Mitarbeiterliste” sowie die FAQ Hilfestellungen zum Ausfüllen des Antrags auf der Homepage der IFB Hamburg unter https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs

Investitionsbank Schleswig-Holstein: Bitte beachten Sie, dass die IB.SH um eine kurze Antragspause bis zum 2.4.2020 bittet, da eine Verbesserung der Programm-Bedingungen und ein schnelleres Antragsverfahren derzeit umgesetzt wird und eine Liste der häufig gestellten Fragen veröffentlicht werden soll.
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

NBank Niedersachsen – Neue Regeln und höhere Fördersummen für Soforthilfe: Die aktuelle Förderrichtline der NBank für Corona-Soforthilfen wird ab morgen, 1. April 2020, durch zwei neue Richtlinien ersetzt.
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-–-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp

Neu am 27.3.2020

Förderrichtline zur Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) veröffentlicht

https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs

Aktuelle Hinweise vom Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Staatliche Hilfe nutzen, gemeinsam die Krise überwinden

Kurzfakten zu den von der Bundesregierung am 23. März beschlossenen „Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige“

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Neu am 26.3.2020

Soforthilfeprogramm bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestartet – Anträge können ab sofort gestellt werden

https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

Das Antragsformular finden Sie auch hier:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Existenzgruendung/Downloads/corona_antrag_soforthilfe.pdf;jsessionid=4B25D69B7FBEA80AF89955F5E4F2DFA4.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=2

Neu am 25.3.2020

Pressemeldung Hamburger Sparkasse: Tilgungsaussetzung für Baufinanzierungen oder Firmenkredite von bis zu sechs Monaten

https://www.haspa.de/de/home/unternehmen-haspa/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2020/foerdermittel-fi-auswirkungen-corona.html?n=true

Soforthilfe-Programm Land Niedersachsen – Anträge können ab 25. März 2020 auf der Website der NBank gestellt werden

https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp

Alle Informationen rund um das Förderprogramm gibt es unter http://www.ihk-lueneburg.de/corona-finanzierung

Neu am 23.3.2020

Kabinettsbeschluss “Eckpunkte über Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige”

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Neu am 21.3.2020

Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) Zuschuss – Antragstellung bei der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) geplant
https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen

Neu am 19.3.2020

Erste Eckpunkte für einen „Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ vorgestellt:
https://www.hamburg.de/coronavirus/pressemeldungen/13737132/2020-03-19-bwvi-eckpunkte-schutzschirm/

Neu am 18.3.2020
SAGA ermöglicht Miet-Stundungen
https://www.hamburg.de/coronavirus/pressemeldungen/13730258/2020-03-18-bsw-saga-hilfen/

Stand 17.3.2020

1. Kurzarbeitergeld

Anzeigeformular und weitere Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

2. Entschädigungen, Versicherungen

Bitte prüfen Sie bzw. lassen Sie sich rechtlich von Ihrem Anwalt beraten, ob ggf. folgende Ansprüche bestehen:

a) Betriebsausfallversicherung oder ähnliche Versicherungen

b) Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz – IfSG, (z.B. bei Verbot der Erwerbstätigkeit, Anordnung von Quarantäne, Existenzgefährdung etc.); weitere Informationen:
https://www.kbv.de/media/sp/Liste_Coronavirus_Entschaedigung.pdf

3. Liquiditätshilfe, Förderprogramme

Hinweise zum KfW-Sonderprogramm finden Sie unter:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Förderprogramme werden über Ihre Hausbank beantragt.

4. Branchenspezifische Hotlines und E-Mailadressen der Hamburger Wirtschaftsbehörde

Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Fragen zu möglichen Förderungen, Hilfsangeboten, Kurzarbeit:

https://www.hamburg.de/coronavirus/pressemeldungen/13727570/2020-03-17-bwvi-hotlines/

5. Steuern

Herabsetzungs- und/oder Stundungsanträge sowie Anträge auf Vollstreckungsaufschub fälliger Steuerzahlungen: Gerne beraten wir Sie in diesen Angelegenheiten.

6. Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen, Anpassung Krankenversicherungsbeiträge freiwillig gesetzlich Versicherter

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre jeweilige Krankenkasse.

7. Mieter städtischer Immobilien in Hamburg

Zinslose Stundung für Mieter auf Antrag möglich:

https://www.hamburg.de/coronavirus/pressemeldungen/13727816/2020-03-17-fb-schutzschirm/

8. Pressemitteilung zur geplanten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html?fbclid=IwAR0mBuWwdsMO22m-JvyGljfREoyNMMq0I8CW3KApFACIKKju2lpyX7AxKig

9. IHK Ratgeber

Corona-Virus: Sofortmaßnahmen, Förderungen, Arbeitsausfall, Arbeitsschutz usw.:
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverh%C3%A4ltnisse-K%C3%BCndigung-und-Sozialversicherung/Corona-Virus-Dienstreisen-Arbeitsausfall-Arbeitsschutz/

Die Sozietät Einhausen stellt verschiedenste Informationen zur Verfügung. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir weisen Sie allerdings darauf hin, dass wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier angebotenen Informationen keine Gewähr übernehmen. Die von uns zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung und sind nicht Gegenstand eines Beratungsvertrages. Alle Rechte an diesen Inhalten liegen bei den Urhebern. Nutzer dürfen einzelne Inhalte in keiner Form einzeln oder kombiniert ohne Zustimmung der Berechtigten gewerblich nutzen.