Zur Unterstützung bei den vielen Corona-Themen bieten wir Ihnen folgende Kurzübersicht an:
Überblick Hilfsmaßnahmen der einzelnen Bundesländer
Neu 27.11.2020 Außerordentliche Wirtschaftshilfe bzw. “Dezemberhilfe” für Dezember 2020:
Antragsberechtigt für die Dezemberhilfe sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.
Die Antragstellung wird wieder über die Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) erfolgen können. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat ggf. direkt stellen.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-novemberhilfen-1805628
Neu 16.11.2020 – Novemberhilfe für direkt antragsberechtigt Soloselbständige nur mit ELSTER-Zertifikat möglich
Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt. Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal: https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/hinweis2
Neu 13.11.2020 – Pressemitteilung Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbständige
Überbrückungshilfe III: Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021; Neustarthilfe für Soloselbständige: Antragsberechtigte, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 % aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben.
Neu 12.11.2020 Pressemitteilung Novemberhilfe – Verfahren der Abschlagszahlung steht
Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020), Quelle:
Neu 5.11.2020 Außerordentliche Wirtschaftshilfe bzw. “Nothilfe” für November 2020:
Für die Novemberhilfe sind die Rahmenbedingungen (NEU mit Sonderregelung für Restaurants) unter nachstehendem Link aufrufbar: www.bundesfinanzministerium.de/novemberhilfe
Neu 29.10.2020 Außerordentliche Wirtschaftshilfe bzw. “Nothilfe” für November 2020:
Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Selbständige und Vereine will der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Der Erstattungsbetrag soll bis zu 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter betragen. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Voraussichtlich wird das Kurzarbeitergeld und die Überbrückungshilfe II auf diese außerordentliche Wirtschaftshilfe angerechnet. Aktuelle Information finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010
Neu 22.10.2020 Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe 1 bis 30.11.2020 möglich
Im Falle eines bereits beschiedenen oder teilbeschiedenen Antrags ist es möglich, über das elektronische Antragsverfahren einen begründeten Änderungsantrag zu stellen. Auf diesem Weg ist es beispielsweise möglich, zusätzliche förderfähige Kosten oder andere Informationen zu ergänzen, die voraussichtlich zu einer Erhöhung der Fördersumme führen werden. Der Änderungsantrag ist bis spätestens 30. November 2020 zu stellen. Eine Nachzahlung im Zuge der Schlussabrechnung wird nicht möglich sein.
Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste-01.html
Neu 29.9.2020 Die Überbrückungshilfe 1 geht in die Verlängerung
Ende der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I am 9. Oktober 2020, Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Neu 23.9.2020
Neue Förderbedingungen im Rahmen der Überbrückungshilfe 2
Die Überbrückungshilfe 2 wird in den Monaten September bis Dezember 2020 fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Es bleibt dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offen steht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen:
1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
– einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
– einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
2. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
3. Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet
– 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
– 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
– 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).
4. Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
5. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können. Die Mittel dafür werden von dem für die Digitalisierung der Verwaltung federführenden Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellt. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt). Dank dieser Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.
Neu 26.8.2020
Investitionsbank Schleswig-Holstein Bisher können im IB.SH Härtefallfonds Mittelstand Unternehmen mit einem Darlehensmindestbetrag von 100.000 Euro (bei einem Mindestumsatz von 400.000 Euro in 2019 oder auf Basis Planung 2020) gefördert werden. Dieser Grundsatz bleibt erhalten, wobei in begründeten Ausnahmen zukünftig auch Anträge mit einem Darlehensmindestbetrag von 50.000 Euro (bei einem Mindestumsatz von 200.000 Euro in 2019 oder auf Basis Planung 2020) gestellt werden können. Hier finden Sie alle weiteren Bedingungen, Informationen und Unterlagen zum https://www.ib-sh.de/produkt/mittelstandssicherungsfonds/ und https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-haertefallfonds-mittelstand/.
IB.SH Überblick über Corona-Förderprogramme für Unternehmen in Schleswig-Holstein https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/firmenkunden/allgemeine-unterlagen/uebersicht_corona_foerderprogamme_fuer_unternehmen.pdf
Neu 1.7.2020
Konjunkturpaket: Wichtigste Regelungen für Unternehmen
Neu 17.6.2020
Corona-Konjunkturpaket: Die Eckpunkte stehen
BG-GründungsExpress! mit Sonderprogramm Liquidität! https://www.bg-hamburg.de/produkte/bg-gruendungsexpress/
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Neu 29.5.2020
Hamburg-Kredit Liquidität (HKL) – Antragstellung bis 18.12.2020 möglich
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hkl
Liquiditätshilfedarlehen im Hausbankverfahren in Höhe von 20.000 € bis zu 250.000 €
Neu 15.5.2020
Abhilfeverfahren zur Hamburger Corona Soforthilfe – Ein Änderungsantrag kann über das HCS-Antragstool bis zum 30.06.2020 gestellt werden
https://www.ifbhh.de/magazin/news/hcs-abhilfeverfahren
Empfänger der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) haben ihren Antrag auf Basis von Momentaufnahme und Schätzung zur zukünftigen Entwicklung gestellt. Das Abhilfeverfahren dient dazu Angaben zur Berechnung der korrekten Fördersumme noch einmal anzupassen.
Neu 4.5.2020
Dringende aktuelle Warnung vor Phishing Mails im Namen der Investitionsbank Schleswig-Holstein
Bitte prüfen Sie stets die absendende E-Mail-Adresse. Nur bei folgender E-Mail-Adresse handelt es sich um offiziellen und vertrauenswürdigen Kommunikationskanal: @ib-sh.de
Von der im Rahmen der Soforthilfe-Zuschussprogramme versendeten E-Mails, die Sie z. B. über den Bearbeitungsstand Ihres Antrags informieren, verweisen immer auf Server der IB.SH (https://foerderprogramme.ib-sh.de).
Neue Betrugsmasche bei Hamburger Corona Soforthilfe – IFB Hamburg warnt vor gefälschten Mails
https://www.ifbhh.de/presse/meldung/neue-betrugsmasche-bei-hamburger-corona-soforthilfe
Bitte prüfen Sie stets die absendende E-Mail-Adresse. Nur bei den folgenden beiden E-Mail-Adressen handelt es sich um offizielle und vertrauenswürdige Kommunikationskanäle: @ifbhh.de und @bwvi.hamburg.de.
Neu 28.4.2020
Neues, bundeseinheitliches, Online-Portal für Anträge auf Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen
Neu am 23.4.2020
Koalitionsbeschluss – Erhöhung Kurzarbeitergeld, befristete Mehrwertsteuersenkung für Gastronomiegewerbe
https://www.tagesschau.de/inland/koalitionsschuss-coronavirus-101.html
Hilfsfonds der Hamburgische Kulturstiftung – Erste Bewerbungsfrist ist abgelaufen – Es soll eine weitere Förderrunde geben
https://www.kulturstiftung-hh.de/hilfsfonds
Neu am 8.4.2020
Offenlegungsfrist, Androhungs- und Ordnungsgeldverfügungen – Bundesamt für Justiz schafft wegen Corona-Krise Erleichterungen für Unternehmen
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Presse/Archiv/2020/20200408.html
Neu am 6.4.2020
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen erst dann möglich, wenn alle Hilfen genutzt sind
Die Pressemitteilung sowie die Fragen und Antworten zum vereinfachten Stundungsverfahren finden Sie unter:
Einen Musterantrag als Word-Datei stellt die IHK bereit unter: http://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/stundung-sozialversicherungsbeitraege-fuer-april-4748294
Neu am 31.3.2020
Hamburger Corona Soforthilfe – Antragstellung ab heute möglich
Der Link zum Online-Antragsformular lautet: http://www.ifbhh-hcs.de/
Bitte beachten Sie die dazugehörige Förderrichtlinie HCS, die Arbeitshilfe “Mitarbeiterliste” sowie die FAQ Hilfestellungen zum Ausfüllen des Antrags auf der Homepage der IFB Hamburg unter https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs
Investitionsbank Schleswig-Holstein: Bitte beachten Sie, dass die IB.SH um eine kurze Antragspause bis zum 2.4.2020 bittet, da eine Verbesserung der Programm-Bedingungen und ein schnelleres Antragsverfahren derzeit umgesetzt wird und eine Liste der häufig gestellten Fragen veröffentlicht werden soll.
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/
NBank Niedersachsen – Neue Regeln und höhere Fördersummen für Soforthilfe: Die aktuelle Förderrichtline der NBank für Corona-Soforthilfen wird ab morgen, 1. April 2020, durch zwei neue Richtlinien ersetzt.
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-–-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp
Neu am 27.3.2020
Förderrichtline zur Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) veröffentlicht
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs
Aktuelle Hinweise vom Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Staatliche Hilfe nutzen, gemeinsam die Krise überwinden
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Neu am 26.3.2020
Soforthilfeprogramm bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestartet – Anträge können ab sofort gestellt werden
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/
Das Antragsformular finden Sie auch hier:
Neu am 25.3.2020
Pressemeldung Hamburger Sparkasse: Tilgungsaussetzung für Baufinanzierungen oder Firmenkredite von bis zu sechs Monaten
Soforthilfe-Programm Land Niedersachsen – Anträge können ab 25. März 2020 auf der Website der NBank gestellt werden
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp
Alle Informationen rund um das Förderprogramm gibt es unter http://www.ihk-lueneburg.de/corona-finanzierung
Neu am 23.3.2020
Kabinettsbeschluss “Eckpunkte über Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige”
Neu am 21.3.2020
Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) Zuschuss – Antragstellung bei der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) geplant
https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen
Neu am 19.3.2020
Erste Eckpunkte für einen „Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ vorgestellt:
https://www.hamburg.de/coronavirus/pressemeldungen/13737132/2020-03-19-bwvi-eckpunkte-schutzschirm/
Neu am 18.3.2020
SAGA ermöglicht Miet-Stundungen
https://www.hamburg.de/coronavirus/pressemeldungen/13730258/2020-03-18-bsw-saga-hilfen/
Stand 17.3.2020
1. Kurzarbeitergeld
Anzeigeformular und weitere Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
2. Entschädigungen, Versicherungen
Bitte prüfen Sie bzw. lassen Sie sich rechtlich von Ihrem Anwalt beraten, ob ggf. folgende Ansprüche bestehen:
a) Betriebsausfallversicherung oder ähnliche Versicherungen
b) Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz – IfSG, (z.B. bei Verbot der Erwerbstätigkeit, Anordnung von Quarantäne, Existenzgefährdung etc.); weitere Informationen:
https://www.kbv.de/media/sp/Liste_Coronavirus_Entschaedigung.pdf
3. Liquiditätshilfe, Förderprogramme
Hinweise zum KfW-Sonderprogramm finden Sie unter:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Förderprogramme werden über Ihre Hausbank beantragt.
4. Branchenspezifische Hotlines und E-Mailadressen der Hamburger Wirtschaftsbehörde
Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Fragen zu möglichen Förderungen, Hilfsangeboten, Kurzarbeit:
https://www.hamburg.de/coronavirus/pressemeldungen/13727570/2020-03-17-bwvi-hotlines/
5. Steuern
Herabsetzungs- und/oder Stundungsanträge sowie Anträge auf Vollstreckungsaufschub fälliger Steuerzahlungen: Gerne beraten wir Sie in diesen Angelegenheiten.
6. Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen, Anpassung Krankenversicherungsbeiträge freiwillig gesetzlich Versicherter
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre jeweilige Krankenkasse.
7. Mieter städtischer Immobilien in Hamburg
Zinslose Stundung für Mieter auf Antrag möglich:
https://www.hamburg.de/coronavirus/pressemeldungen/13727816/2020-03-17-fb-schutzschirm/
8. Pressemitteilung zur geplanten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
9. IHK Ratgeber
Corona-Virus: Sofortmaßnahmen, Förderungen, Arbeitsausfall, Arbeitsschutz usw.:
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverh%C3%A4ltnisse-K%C3%BCndigung-und-Sozialversicherung/Corona-Virus-Dienstreisen-Arbeitsausfall-Arbeitsschutz/
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