Einträge von Klaus Einhausen

Neue Regeln für Schuldzinsen bei Überentnahmen

Betrieblich veranlasste Schuldzinsen sind steuerlich dann nicht abziehbar, sondern dem Gewinn wieder hinzuzurechnen, wenn die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen und damit sog. Überentnahmen vorliegen.

Fälligkeitstermine September 2018

Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 10.9.2018 Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag: 10.09.2018 Sozialversicherungsbeiträge: 26.9.2018