Stipendien mindern nicht die Werbungskosten für eine Ausbildung
In seiner Entscheidung vom 15.11.2018 musste sich das Finanzgericht Köln (FG) mit der Frage befassen, inwieweit „Stipendien“ von den (vorweggenommenen) Werbungskosten
This author has not written his bio yet.
But we are proud to say that Klaus Einhausen contributed 747 entries already.
In seiner Entscheidung vom 15.11.2018 musste sich das Finanzgericht Köln (FG) mit der Frage befassen, inwieweit „Stipendien“ von den (vorweggenommenen) Werbungskosten
Die Finanzverwaltung sah bei Onlinehändlern, die Onlinemarketing unter Einschaltung von nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen betreiben, dies nicht mehr als Dienstleistung, sondern
Seit dem 1.1.2019 sind Zuschüsse oder Sachbezüge des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
Minijobber dürfen monatlich bis zu 450 € verdienen. Diese Grenze gilt nicht nur für den klassischen 450-€-Minijob, sondern auch für die Prüfung
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung
Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU/EWR und der Schweiz beim zuständigen Versicherungsträger anzuzeigen.
Der Bundesfinanzhof legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Beantwortung vor, ob ein Fahrschulunterricht für die Fahrerlaubnisklassen B und C1,
Die Bundesregierung ist seit mehreren Monaten auf der Suche nach der idealen Reform der Grundsteuer.
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 10.5.2019 Gewerbesteuer, Grundsteuer: 15.5.2019 Sozialversicherungsbeiträge: 28.5.2019
Ehegattenarbeitsverhältnisse sind in der Praxis üblich und können zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen führen. Sie müssen jedoch dafür dem sog. Fremdvergleich standhalten.
Sozietät Einhausen
Meiendorfer Mühlenweg 8
22393 Hamburg-Sasel
Telefon +49 (0)40 / 600 190 – 0
Telefax +49 (0)40 / 600 190 – 11
E-Mail info@einhausen.com