Doch keine Erhöhung der Künstlersozialversicherung in 2021
Entgegen ursprünglicher Festlegung und unserer Mitteilung in der Januar-Ausgabe 2021 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung (KSV)
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Entgegen ursprünglicher Festlegung und unserer Mitteilung in der Januar-Ausgabe 2021 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung (KSV)
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.): 10.2.2021
Gewerbesteuer, Grundsteuer: 15.2.2021
Sozialversicherungsbeiträge: 24.2.2021
Die Überbrückungshilfe II läuft bis zum 31.12.2020 und kann noch bis 31.3.2021 beantragt werden. Sie wird als Überbrückungshilfe III bis
Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen werden über das Jahresende hinaus bis zum 31.3.2021 verlängert.
Sponsoringaufwendungen zählen auch bei Freiberuflern als Betriebsausgaben, wenn diese zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen,
Die Online-Abgabe der Einkommensteuererklärung durch Datenfernübertragung ist wirtschaftlich unzumutbar,
Zur steuerlichen Anerkennung müssen haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zweckgebunden mit dem entsprechenden Haushalt verknüpft sein und
Unter „Gold Bullion Securities“ versteht man unbefristete Schuldverschreibungen auf physisches Gold, welche weder zu verzinsen sind, noch gibt es eine Endfälligkeit.
Mit den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden die für das Versicherungsrecht sowie für das Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.): 11.1.2021 Sozialversicherungsbeiträge: 27.1.2021
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