Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsumsätze ab 2026
Mit dem am 19.12.2025 verabschiedeten Steueränderungsgesetz 2025 wird die Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 01.01.2026 wieder eingeführt – diesmal unbefristet. Die Zeit für notwendige Vorbereitungen (insbesondere Kassensysteme, Artikelstammdaten und Preis-/Leistungslogiken) ist daher sehr kurz.
1) Was ist begünstigt – und was nicht?
- Die Ermäßigung betrifft ausschließlich Speisen.
- Getränke sind ausgenommen und bleiben regelbesteuert.
- Begünstigt sind nicht nur klassische Restaurantumsätze, sondern u. a. auch Catering, Kantinen sowie die Speisenabgabe in Schulen/Kitas (soweit diese bislang als nicht begünstigte Dienstleistung behandelt wurde).
- Betriebe ohne Speisenangebot (z. B. reine Bars/Clubs/Diskotheken) profitieren von der Senkung nicht.
2) Pauschalangebote und Kombi-Deals: Aufteilung erforderlich
Besonderes Augenmerk erfordern Pauschalangebote, die Speisen und Getränke umfassen (z. B. Buffet, All-Inclusive, Kombi-Menüs). Hier ist eine Aufteilung des Gesamtentgelts in einen Speisen- und einen Getränkeanteil notwendig.
Die Finanzverwaltung hat hierzu Vereinfachungsregelungen veröffentlicht (u. a. pauschal 30 % Getränkeanteil bei bestimmten Kombiangeboten).
3) Was Sie jetzt kurzfristig tun sollten
- Kassensystem/ERP prüfen: Steuersätze, Artikelgruppen (Speisen/Getränke), Bundles/Pauschalen, Gutscheine/Einzweck- vs. Mehrzwecklogik (falls relevant).
- Angebote & Preislisten prüfen: insbesondere Buffets, Frühstückspauschalen, All-Inclusive, Business-Packages.
- Rechnungsstellung und Dokumentation: korrekte Ausweisung/Zuordnung der Entgelte (Speisen vs. Getränke).
Gern unterstützen wir Sie bei der Umstellung der Steuersatzlogik, der Gestaltung/Prüfung von Pauschalangeboten sowie bei der Abstimmung mit Ihrem Kassenanbieter.