• Wir über uns
    • Inhaber
    • Mitarbeiter
    • Mitgliedschaften
  • Leistungen
    • Steuerberatung
    • Jahresabschlüsse / Gewinnermittlungen
    • Steuererklärungen
    • Lohn- und Finanzbuch­haltung
    • Unternehmensnachfolge
    • Buchhaltungslösungen für den Internethandel
      • Internethandel – Afterbuy – Rechnungsdaten
      • Internethandel – Afterbuy – Amazon
      • Internethandel – Afterbuy – PayPal
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Wegbeschreibung
  • Fernbetreuung
  • Mandanten
  • Menü Menü

Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsumsätze ab 2026

in Aktuelles

Mit dem am 19.12.2025 verabschiedeten Steueränderungsgesetz 2025 wird die Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 01.01.2026 wieder eingeführt – diesmal unbefristet. Die Zeit für notwendige Vorbereitungen (insbesondere Kassensysteme, Artikelstammdaten und Preis-/Leistungslogiken) ist daher sehr kurz.

1) Was ist begünstigt – und was nicht?

  • Die Ermäßigung betrifft ausschließlich Speisen.
  • Getränke sind ausgenommen und bleiben regelbesteuert.
  • Begünstigt sind nicht nur klassische Restaurantumsätze, sondern u. a. auch Catering, Kantinen sowie die Speisenabgabe in Schulen/Kitas (soweit diese bislang als nicht begünstigte Dienstleistung behandelt wurde).
  • Betriebe ohne Speisenangebot (z. B. reine Bars/Clubs/Diskotheken) profitieren von der Senkung nicht.

2) Pauschalangebote und Kombi-Deals: Aufteilung erforderlich

Besonderes Augenmerk erfordern Pauschalangebote, die Speisen und Getränke umfassen (z. B. Buffet, All-Inclusive, Kombi-Menüs). Hier ist eine Aufteilung des Gesamtentgelts in einen Speisen- und einen Getränkeanteil notwendig.
Die Finanzverwaltung hat hierzu Vereinfachungsregelungen veröffentlicht (u. a. pauschal 30 % Getränkeanteil bei bestimmten Kombiangeboten).

3) Was Sie jetzt kurzfristig tun sollten

  1. Kassensystem/ERP prüfen: Steuersätze, Artikelgruppen (Speisen/Getränke), Bundles/Pauschalen, Gutscheine/Einzweck- vs. Mehrzwecklogik (falls relevant).
  2. Angebote & Preislisten prüfen: insbesondere Buffets, Frühstückspauschalen, All-Inclusive, Business-Packages.
  3. Rechnungsstellung und Dokumentation: korrekte Ausweisung/Zuordnung der Entgelte (Speisen vs. Getränke).

Gern unterstützen wir Sie bei der Umstellung der Steuersatzlogik, der Gestaltung/Prüfung von Pauschalangeboten sowie bei der Abstimmung mit Ihrem Kassenanbieter.

Eintrag teilen
  • Auf WhatsApp teilen
https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg 0 0 Klaus Einhausen https://www.einhausen.com/wp-content/uploads/2019/04/Einhausen-Logo.svg Klaus Einhausen2025-12-23 10:40:252025-12-23 10:47:38Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsumsätze ab 2026
Search Search

Themen:

Abschreibung Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitszimmer Außenprüfung Außergewöhnliche Belastung Basiszinssatz Beitragsbemessungsgrenze BFH Erbschaftsteuer Geschäftsführer Gesellschafter GmbH Grunderwerbsteuer Grundsteuer Grundstück Handwerkerleistung haushaltsnahe Dienstleistung Immobilien Investitionsabzugsbetrag Kapitalgesellschaft Kasse Kinder Kindergeld Kleinunternehmer Krankenversicherungsbeiträge Mindestlohn Minijob Nachzahlungszinsen Onlinehandel Personengesellschaft Photovoltaikanlage Pkw Rechnung Rente Schenkung Sonderabschreibung Steuern sparen Umsatzsteuer Vermietung Verpflegungsmehraufwendung Verzugszinssatz Veräußerungsgeschäft Vorsteuerabzug Überbrückungshilfe

Anschrift

Sozietät Einhausen
Meiendorfer Mühlenweg 8
22393 Hamburg-Sasel

Kontakt

Telefon +49 (0)40 / 600 190 – 0
Telefax +49 (0)40 / 600 190 – 11

E-Mail info@einhausen.com

© Sozietät Einhausen
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu WhatsApp
  • AAB
  • Datenschutz
  • Fernbetreuung
  • Impressum
  • Seitenübersicht
  • Cookie-Einstellungen
Link to: Geschenkt: Einlage des Familienheims in eine GbR Link to: Geschenkt: Einlage des Familienheims in eine GbR Geschenkt: Einlage des Familienheims in eine GbR Link to: Fälligkeitstermine Februar 2026 Link to: Fälligkeitstermine Februar 2026 Fälligkeitstermine Februar 2026
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen