Neuregelung der geringfügig Beschäftigten ab dem 1. April 2003
Am 20.12.2002 wurden von Bundesrat und Bundestag das Erste und Zweite Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt verabschiedet. Während das erste Gesetz vor allem schärfere Zu-mutbarkeitskriterien für
Arbeitslose, die Einführung von Personal-Service-Agenturen (sog. PSA) und Änderungen bezüglich der Leiharbeit sowie
Verbesserung der Weiterbildung vorsieht, liegen die Schwerpunkte des zweiten Gesetzes in der Einrichtung von Job-Centern und Änderungen
im Bereich der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Weitere Reformen wie die Optimierung der Strukturen der Bundesanstalt
für Arbeit in diesem Jahr sowie die Zusammenführung von Arbeitslosen- und So-zialhilfe im kommenden Jahr sind in Planung. Die beiden
verabschiedeten Gesetze traten im Wesent-lichen bereits am 1.1.2003 in Kraft. Damit sich die Arbeitgeber, Krankenkassen und das Finanzamt in
ausreichendem Maße auf die Neuregelungen zu den so genannten "Mini-Jobs" vorbereiten können, treten diese erst zum
1.4.2003 in Kraft.
Durch die Änderungen werden geringfügige Beschäftigungen künftig wieder lukrativer. Davon profi-tieren insbesondere
Hausfrauen, Rentner und Studenten, da sie im Unterschied zu Arbeitslosen oder Sozialhilfeempfängern keine Anrechnung des Nebenverdienstes
und somit Kürzungen bei den bewil-ligten Leistungen hinnehmen müssen. Aber auch Arbeitnehmer können künftig wieder eine
Nebenbe-schäftigung bis 400 Euro "brutto für netto" aufnehmen. Ob jedoch wie angestrebt mit dem Gesetz die
Schwarzarbeit generell eingedämmt werden kann, bleibt fraglich, da der Arbeitgeber künftig bis zu 30 % Pauschalabgaben zu tragen
hat.