Ordnungsgemäße Kassenführung und Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften
Wie wichtig eine ordnungsgemäße Kassenführung ist, wird vielen Unternehmern leider erst bei einer Betriebsprüfung klar. Mit Hilfe moderner Prüfverfahren, wie z. B. des Chi-Quadrat-Tests oder Zeitreihenvergleichen, kann der Prüfer feststellen, ob gelegentlich Kassenfehlbeträge oder unplausible Eintragungen vorliegen oder Angaben manipuliert wurden. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, ist die Finanzverwaltung befugt, Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen vorzunehmen. Steuernachzahlungen und die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens können daraus resultieren. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Schwerpunkte einer ordnungsgemäßen Kassenführung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen, der Verwaltungsauffassung und der langjährigen Rechtsprechung.
Inhaltsverzeichnis
Wer muss Kassenbuch führen?
Fortlaufend geführtes Kassenbuch
Die Registrierkasse
Das EDV-geführte Kassenbuch
Wann ist das Kassenbuch ordnungsgemäß?
Mängel in der Kassenführung und deren Folgen
Aufbewahrungspflichten
Unsere Empfehlung
Die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften

