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Steuer-Identifikationsnummer vom Arbeitnehmer bis 31.12.2008 anfordern

Das Jahressteuergesetz 2008 legte u. a. ab 2011 den Ersatz der Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren fest. Arbeitnehmer brauchen sich dann nicht mehr um die Lohnsteuerkarte zu kümmern. Sie müssen stattdessen dem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer neben dem Geburtsdatum mitteilen. Der Arbeitgeber kann dann die für die Lohnsteuer relevanten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn elektronisch abrufen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Lohnabrechnungen zu gewährleisten, sollten die Steuer-Identifikationsnummern rechtzeitig – möglichst schon bis 31.12.2008 – vom Arbeitnehmer angefordert und in die Abrechnungssysteme eingetragen werden.

Das Jahressteuergesetz 2008 legte u. a. ab 2011 den Ersatz der Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren fest. Arbeitnehmer brauchen sich dann nicht mehr um die Lohnsteuerkarte zu kümmern. Sie müssen stattdessen dem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer neben dem Geburtsdatum mitteilen. Der Arbeitgeber kann dann die für die Lohnsteuer relevanten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn elektronisch abrufen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Lohnabrechnungen zu gewährleisten, sollten die Steuer-Identifikationsnummern rechtzeitig – möglichst schon bis 31.12.2008 – vom Arbeitnehmer angefordert und in die Abrechnungssysteme eingetragen werden.


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