Sie befinden sich hier: Informationen / Neuigkeiten / Archiv 2007 / 

Pendlerpauschale

Seit dem 1.1.2007 sind Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kraft gesetzlicher Regelung grundsätzlich keine Werbungskosten mehr und werden erst ab dem 21. Entfernungskilometer „wie Werbungskosten“ behandelt. Mit Beschluss vom 23.8.2007 stellte der Bundesfinanzhof fest, dass ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung bestehen.

Die Finanzverwaltung teilt in ihrem Schreiben vom 4.10.2007 mit, dass sie Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung stattgeben wird, mit denen Steuerpflichtige im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte begehren, Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte auch für die ersten 20 Entfernungskilometer steuermindernd zu berücksichtigen.

Dies gilt auch für die Festsetzung von Einkommen­steuer-Vorauszahlungen oder künftig ergehende Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2007. Die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids kann auch zur vorläufigen Erstattung entrichteter Vorauszahlungen und anzurechnender Steuerabzugsbeträge führen.

Der Beschluss des BFH und das Schreiben der Finanzverwaltung haben auch Einfluss auf die Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Diese können seit 2007 nach derzeitiger Gesetzeslage nur noch mit 15 % pauschal besteuert werden, soweit die Grenze von 20 km überschritten wird. Hier bestehen noch erhebliche Unsicherheiten, wie in der Praxis zu verfahren ist. Entsprechendes gilt für die Behandlung der Beiträge zur Sozialversicherung sowie u. U. für die Auswirkungen auf das Kindergeld.

Die letzte Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Pendlerpauschale trifft das Bundesverfassungsgericht.

Anmerkung: Die Steuerbescheide 2007 ergehen vo­raussichtlich vorläufig. Um jedoch Aussetzung der Vollziehung zu erreichen, ist ein Einspruch nötig.

Zurzeit sind Bestrebungen der Politik ersichtlich, wonach die Pendlerpauschale – ab 2008 – wieder ab dem ersten Kilometer, allerdings nur mit 20 bis 25 Cent, eingeführt werden soll.


Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden! Trotz gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge kann eine Haftung für deren Inhalt nicht übernommen werden.
Die Sozietät Einhausen stellt in diesen News verschiedenste Informationen zur Verfügung. Wir weisen Sie allerdings darauf hin, dass wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier angebotenen Informationen keine Gewähr übernehmen. Die von uns zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle Steuerberatung und sind nicht Gegenstand eines Beratungsvertrages.
Alle Rechte an diesen News und dessen Inhalt liegen bei den Urhebern. Nutzer dürfen einzelne Inhalte in keiner Form einzeln oder kombiniert ohne Zustimmung der Berechtigten gewerblich nutzen.