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Der neue Investitionsabzugsbetrag gilt bereits für das Wirtschaftsjahr 2007

Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Ansparabschreibung in den neuen „Investitionsabzugsbetrag“ umbenannt. Dabei erfuhr die neue Regelung einige Veränderungen gegenüber der alten, die bereits in der August-Ausgabe 2007 behandelt wurden.

An dieser Stelle sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Neuregelung bereits für Wirtschaftsjahre gilt, die nach Verkündung des Änderungsgesetzes enden. Wenn also Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr ist, sind die neuen Vorschriften bereits für 2007 anzuwenden. Es sollte daher ernsthaft geprüft werden, ob noch die Bildung von Ansparrücklagen nach altem Recht bei den Jahresabschlüssen 2006 sinnvoll sind.

 

Bei Existenzgründern und Freiberuflern besteht hier ggf. verstärkt Handlungsbedarf. Denn Selbstständige, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, können nach neuem Recht nur noch bei einem Gewinn von bis zu 100.000 Euro einen Investitionsabzugsbetrag beanspruchen.

Auch die Inanspruchnahme einer Ansparrücklage für Pkw – die auch privat genutzt werden –, wird u. U. für Unternehmer nur noch nach altem Recht möglich sein. Denn nach neuem Recht muss das Wirtschaftsgut fast ausschließlich, d. h. zu mindestens 90 %, betrieblich genutzt werden. Diese Voraussetzung war bei der Ansparabschreibung nicht erforderlich.


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