Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind. *
A | B | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | Z
A
Abrechnungsunterlagen 10 Jahre
Abtretungserklärungen 10 Jahre
Änderungsnachweise der EDV-Buchführung 10 Jahre
Akkreditive 10 Jahre
Aktenvermerke 10 Jahre
Angebote 6 Jahre
Angestelltenversicherung (Belege) 10 Jahre
Anlagevermögensbücher und -karteien 10 Jahre
Anträge auf Arbeitnehmersparzulage 6 Jahre
Arbeitsanweisungen für EDV-Buchführung 10 Jahre
Auftragszettel 10 Jahre
Ausgangsrechnungen 10 Jahre
Außendienstabrechnungen 10 Jahre
B
Bankbelege 10 Jahre
Bankbürgschaften 10 Jahre
Beitragsabrechnungen der Sozialversicherungsträger 10 Jahre
Belege, soweit Buchfunktion (Offene-Posten-Buchhaltung) 10 Jahre
Betriebsabrechnungsbögen mit Belegen als Bewertungsunterlage 10 Jahre
Betriebskostenrechnung 10 Jahre
Betriebsprüfungsberichte 10 Jahre
Bewertungsunterlagen 10 Jahre
Bewirtungsunterlagen 10 Jahre
Bilanzen (Jahresbilanzen) 10 Jahre
Bilanzunterlagen 10 Jahre
Buchungsanweisungen 10 Jahre
D
Darlehensunterlagen 10 Jahre
Dauerauftragsunterlagen 10 Jahre
Debitorenlisten (soweit Bilanzunterlage) 10 Jahre
Depotauszüge (soweit nicht Inventare) 6 Jahre
E
Einfuhrunterlagen 10 Jahre
Eingangsrechnungen 10 Jahre
Einheitswertunterlagen 6 Jahre
Einnahmen-Überschuss-Rechnung 10 Jahre
Essenmarkenabrechnungen 10 Jahre
Exportunterlagen 10 Jahre
F
Fahrtkostenerstattungsunterlagen 10 Jahre
Finanzberichte 6 Jahre
Frachtbriefe 6 Jahre
G
Gehaltslisten 10 Jahre
Geschäftsberichte 6 Jahre
Geschäftsbriefe 6 Jahre
Geschenknachweise 10 Jahre
Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresrechnung) 10 Jahre
Grundbuchauszüge 6 Jahre
Grundstücksverzeichnis (soweit Inventar) 10 Jahre
Gutschriftsanzeigen 10 Jahre
H
Handelsbriefe 6 Jahre
Handelsbücher 10 Jahre
Handelsregisterauszüge 6 Jahre
Hauptabschlussübersicht (wenn an Stelle der Bilanz) 10 Jahre
Hypothekenbriefe 6 Jahre
I
Investitionszulage (Unterlagen) 10 Jahre
Inventare 10 Jahre
J
Jahresabschluss 10 Jahre
Journale für Hauptbuch und Kontokorrent 10 Jahre
K
Kalkulationsunterlagen 6 Jahre
Kassenberichte 10 Jahre
Kassenbücher und -blätter 10 Jahre
Kassenzettel 10 Jahre
Kaufverträge 10 Jahre
Kontenpläne und Kontenplanänderungen 10 Jahre
Kontenregister 10 Jahre
Kontoauszüge 10 Jahre
Kreditunterlagen 10 Jahre
L
Lagerbuchführungen 10 Jahre
Leasingverträge 10 Jahre
Lieferscheine (sofern keine Buchungsunterlagen) 6 Jahre
Lohnbelege 10 Jahre
Lohnlisten 10 Jahre
M
Magnetbänder mit Buchfunktion 10 Jahre
Mahnbescheide (sofern keine Buchungsunterlagen) 6 Jahre
Mietunterlagen 10 Jahre
N
Nachnahmebelege 10 Jahre
Nebenbücher 10 Jahre
O
Offene-Posten-Liste 10 Jahre
Organisationsunterlagen der EDV-Buchführung 10 Jahre
P
Pachtunterlagen 10 Jahre
Postscheckbelege 10 Jahre
Preislisten 10 Jahre
Protokolle 10 Jahre
Prozessakten (sofern keine Buchungsunterlagen) 6 Jahre
Q
Quittungen 10 Jahre
R
Rechnungen 10 Jahre
Registrierkassenstreifen 6 Jahre
Reisekostenabrechnungen 10 Jahre
Repräsentationsaufwendungen (Unterlagen) 10 Jahre
S
Sachkonten 10 Jahre
Saldenbilanzen 10 Jahre
Schadensunterlagen 6 Jahre
Scheck- und Wechselunterlagen 10 Jahre
Schriftwechsel 6 Jahre
Speicherbelegungsplan der EDV-Buchführung 10 Jahre
Spendenbescheinigungen (sofern keine Buchungsunterlagen) 6 Jahre
T
Telefonkostennachweise 10 Jahre
U
Überstundenlisten 10 Jahre
V
Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen) 10 Jahre
Verkaufsbücher 10 Jahre
Vermögensverzeichnis 10 Jahre
Vermögenswirksame Leistungen (Unterlagen) 10 Jahre
Versand- und Frachtunterlagen (sofern keine Buchungsunterlagen) 6 Jahre
Versicherungspolicen 10 Jahre
Verträge 10 Jahre
W
Wareneingangs- und -ausgangsbücher 10 Jahre
Wechsel 10 Jahre
Wertberichtigungsunterlagen 10 Jahre
Z
Zahlungsanweisungen 10 Jahre
Zollbelege 10 Jahre
Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel oder Umstellung des Wirtschaftsjahres) 10 Jahre
* Nach Ablauf der o. a. Fristen sind Unterlagen aufzubewahren, wenn sie von Bedeutung sind für:
- eine begonnene Außenprüfung
- eine vorläufige Steuerfestsetzung
- anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen
- ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren
- Begründung von Anträgen an ein Finanzamt.
Alle vorstehenden Angaben wurden mit Sorgfalt zusammengestellt, eine Gewähr kann jedoch nicht übernommen werden.

