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Die Einführung des digitalen Zugriffs im Rahmen der Außenprüfung stellt neue, auch
finanziell belastende Anforderungen an die Unternehmen, die mit elektronischen Datenbeständen arbeiten.
Es wird umgehend erforderlich sein, insbesondere die betriebseigene EDV so einzurichten, dass sie den gesetzlichen Anforderungen zur
digitalen Betriebsprüfung entspricht, und Daten, die nicht für die Finanzverwaltung zur Prüfung nötig sind,
auszusondieren.
In jedem Falle sollte vor einer Betriebsprüfung steuerlicher Rat eingeholt werden. |