|
Nach den Informationen im Frage- und Antwortkatalog des Finanzministeriums kommen als Sanktionen nach den
Umständen des Einzelfalls Bußgeld, Zwangsmittel und Schätzung in Betracht, ohne dass die Voraussetzungen hierfür näher
präzisiert werden.
Die Finanzbehörde kann dem Steuerpflichtigen jedoch nicht vorschreiben, wie sein Datenverarbeitungssystem ausgestaltet werden soll!
Vielmehr muss die digitale Außenprüfung beim Steuerpflichtigen im Rahmen der technischen Gegebenheiten des zu prüfenden
Unternehmens durchgeführt werden. |