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        Die digitale Außenprüfung –
erhöhte Anforderungen an Unternehmer



Konsequenzen bei Verletzung der Archivierungspflichten

Nach den Informationen im Frage- und Antwortkatalog des Finanzministeriums kommen als Sanktionen nach den Umständen des Einzelfalls Bußgeld, Zwangsmittel und Schätzung in Betracht, ohne dass die Voraussetzungen hierfür näher präzisiert werden.

Die Finanzbehörde kann dem Steuerpflichtigen jedoch nicht vorschreiben, wie sein Datenverarbeitungssystem ausgestaltet werden soll!

Vielmehr muss die digitale Außenprüfung beim Steuerpflichtigen im Rahmen der technischen Gegebenheiten des zu prüfenden Unternehmens durchgeführt werden.


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